Pastörs Prozeß muß teilweise neu aufgerollt werden

Der Prozeß gegen den NPD-Fraktionsvorsitzenden Udo Pastörs wegen „Volksverhetzung" muß vor einer kleinen Strafkammer des Landgerichts Saarbrücken neu aufgerollt werden. Insbesondere, so das OLG Saarbrücken, müsse geklärt werden, ob Pastörs vorsätzlich gehandelt habe.
 
Zu dem nun vorliegenden Urteil sagte der NPD-Fraktionschef heute in Schwerin:
 
"Der Beschluß des Saarländischen Oberlandesgerichtes verwundert mich schon, denn jetzt wird der Schuldspruch des Landgerichtes bestätigt mit einer Aussage die ich nie getätigt habe. Zu keinem Zeitpunkt habe ich die männlichen Türken als Samenkanonen bezeichnet. Es wird abzuwarten bleiben, wie die neue Kammer des  Saarbrücker Landgerichts entscheiden wird. Auf jeden Fall werde ich die Sache vor das Bundesverfassungsgericht bringen, denn ich bin der Meinung, daß jeder Deutsche das Recht auf freie Meinungsäußerung hat. Ich trete für die Interessen des deutschen Volkes ein und habe zu keinem Zeitpunkt zum Haß auf andere Menschen aufgefordert."

Quelle: www.npd-fraktion-mv.de Erstellt am Donnerstag, 30. Juni 2011