Politisches Gräberstättengesetz von Altparteien angenommen

Auch in der heutigen Zweiten Lesung zum Gesetz zur Sicherung des öffentlichen Friedens auf Gräberstätten in Mecklenburg-Vorpommern (Gräberstättengesetz – GräbstG M-V) beharren die Altparteien von SPD bis Die Linke darauf, eine bestimmte Gruppe von Menschen immer mehr zu kriminalisieren und auszugrenzen. Mit der Zustimmung des Landtages zum Gräberstättengesetz sollen zukünftig einerseits bestimmte politische Vertreter und Meinungen von Gedenkveranstaltrungen auf Gräberstätten ausgeschlossen werden, während andererseits Vertreter der Kartellparteien und des vorherrschenden politischen Systems weiterhin deutsche Kriegsopfer unbestraft diffamieren können.
 
Bereits Anfang April wurden in einer Sitzung des Innenausschusses unter Ausschluß der Öffentlichkeit unter anderem sogenannte Sachverständige vom Volksbund Deutscher Kriegsgräberfürsorge und von der linksextremen Vereinigung der Verfolgten des Naziregime/ Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten zum Gesetzentwurf angehört. Keiner dieser geladenen Teilnehmer unterzog den vorliegenden Entwurf einer juristischen Bewertung. Lediglich der Justitiar der NPD, Frank Schwerdt, unternahm in der Anhörung eine kritische, juristische Beurteilung und bezeichnete das Gesetz als das was es ist – nämlich als ein einseitiges, politisches Sondergesetz.
 
Er wies unter anderem auf die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts hin, welches in dem sogenannten „Wunsiedel-Urteil“ von 2009 feststellte, daß zwar politisch motivierte Sondergesetze in der BRD NICHT zulässig sind, aber allein der Paragraph 130 Strafgesetzbuch davon ausgenommen ist. Zudem ist der Zweck des Gesetzes, indem Begrifflichkeiten zu einer Art Chiffre aufgeführt sind und als Formeln eher verschlüsselt statt klar dargelegt werden, bewußt nebulös gehalten worden, um mit Gummiparagraphen Willkürinstrumente in der Hand halten zu können. So können die Machthaber das Gesetz von den Polizei- und Ordnungsbehörden so interpretieren und auslegen lassen, wie sie es vorgeben. Frank Schwerdt legte dar, daß mit dem Gesetz das Versammlungsrecht landesweit ausgehöhlt werden soll. Er warnte ausdrücklich davor, daß das Land Mecklenburg-Vorpommern Schaden nimmt, wenn das Gesetz verfassungsgerichtlich von Karlsruhe kassiert wird. Auch wird das Gesetz Ursprung für eine Reihe von kostspieligen Verwaltungsgerichtsprozessen sein, die einmal mehr die Steuerzahler zu tragen haben. Deshalb ist die Angabe „Keine“ im Punkt „Kosten“ des Gesetzentwurfes schlichtweg falsch. Der Schaden für das Land ist nicht bezifferbar, aber absehbar.
 
Im Rahmen der Debatte führte der NPD-Volksvertreter und Rechtsanwalt, Michael Andrejewski, aus, daß mit dem Gräberstättengesetz die Machthaber im Land es billigend in Kauf nehmen, daß sich ein weiteres Gesetz in Mecklenburg-Vorpommern in den praller werdenden Katalog von versammlungsbeschränkenden Maßnahmen einfügt. Gedenken kann man jedoch nicht verbieten. Er kündigte deshalb an, daß die nationale Opposition bürgernahe Gedenkveranstaltungen und Ehrendienste – wie jüngst am 8. Mai in  Demmin – durchführen wird.




Quelle: www.npd-fraktion-mv.de Erstellt am Mittwoch, 18. Mai 2011