Udo Pastörs: Die erneute Anklage gegen mich ist absurd

Jetzt wird Pastörs auch das Grundrecht auf rechtliches Gehör verweigert

Die Staatsanwaltschaft Schwerin behauptet jetzt, dass der NPD-Fraktionsvorsitzende in der 88.Landtagssitzung am 28.01.2010 behauptet hätte: Der Holocaust sei erfunden!
 
Was die Staatsanwaltschaft nunmehr losgelöst vom Protokoll der Landtagssitzung anklagt, wird Udo Pastörs nicht hinnehmen. Zu der neuerlichen Anklageerhebung sagte Pastörs heute in Schwerin:

„Man versucht mir Sätze in den Mund zu legen, die ich nicht gesagt habe. Die Staatsanwaltschaft hat beim Schöffengericht Anklage erhoben. Ohne die umfangreiche Stellungnahme meines Verteidigers, RA Michael Andrejewski, überhaupt zur Kenntnis zu nehmen, hat das Schöffengericht die Anklage an das Landgericht abgegeben. Mir werden offenbar jetzt auch noch das Grundrecht auf rechtliches Gehör sowie der gesetzliche Richter vorenthalten. Wenn überhaupt, dann müsste die Angelegenheit vor dem Strafrichter am Amtsgericht zur Anklage gebracht werden. Ich erwarte nicht, dass sich die Behörden in Mecklenburg-Vorpommern an Recht und Gesetz halten. Offenbar will man mich vor der Landtagswahl im Herbst  wegsperren, um einen drohenden Wahlerfolg meiner Partei zu verhindern, nachdem man die NPD nicht verbieten kann.“

Quelle: www.npd-fraktion-mv.de Erstellt am Mittwoch, 27. April 2011