Verfahren gegen Udo Pastörs: Redefreiheit soll ausgehebelt werden

In seiner heutigen Sitzung hat der Landtag die Aufhebung der Immunität des NPD-Abgeordneten Udo Pastörs beschlossen, um somit eine Anklageerhebung der Staatsanwaltschaft Schwerin gegen den Politiker zu ermöglichen.
 
Im Zusammenhang mit seinem Redebeitrag zum NPD-Antrag nach Forderung eines Denkmals für die Opfer des durch die Rote Armee versenkten Flüchtlingsschiffs „Wilhelm Gustloff“ soll Pastörs Formulierungen benutzt haben, die ihm nun als verleumderische Beleidigung ausgelegt werden sollen.
 
Eigentlich darf ein Abgeordneter für Äußerungen im Parlament nicht zur Verantwortung gezogen werden. Die einzige Ausnahme bildet die sogenannte verleumderische Beleidigung. Offenbar unter erheblichen politischen Druck versucht die Staatsanwaltschaft Schwerin gegen den NPD-Fraktionsvorsitzenden eine Anklage zu konstruieren. Hierbei bezieht man sich auf Äußerungen Pastörs im Rahmen der 88. Landtagssitzung im Januar 2010.
Schon unmittelbar nach Beendigung seines damaligen Redebeitrages, kündigte die Landtagspräsidentin Bretschneider noch im Plenum völlig ungewöhnlich die juristische Prüfung des gesprochenen Wortes an.
 
Der Innenpolitische Sprecher der NPD-Landtagsfraktion, Rechtsanwalt Michael Andrejewski, beurteilte den Vorgang heute in Schwerin:
 
„Da es sich um Textpassagen handelt, die unter normalen Umständen kaum strafbewährt sein dürften, versucht man unter Zuhilfenahme von Winkeladvokatentricks am Rande der Rechtsbeugung eine Verurteilung von Udo Pastörs herbeizuführen. Hier wird versucht, die Redefreiheit eines frei gewählten Abgeordneten nachträglich auszuhebeln.“
Quelle: www.npd-fraktion-mv.de Erstellt am Mittwoch, 26. Januar 2011