Wildwuchs der „Riesenspargel" verhindern!

In vielen Gesetzen sind Bau und Betrieb von Windenergieanlagen geregelt. Darüber hinaus gibt es sogenannte Eingnungsgebiete, in denen der Bau von Windrädern bevorzugt behandelt wird. Damit sollte einer unkontrollierten Verspargelung der Landschaft vorgebeugt werden.

Viele der alten Anlagen werden durch neue und effizientere Anlagen ersetzt. Dabei werden aber überweigend höhere und größere Anlagen gebaut. Die Koalitionsfraktionen wollen diese Art der Erneuerung nun auch für Anlagen ermöglichen, die außerhalb der priviligierten Eignungsgebiete errichtet wurden. Diese Windenergieanlagen stehen unter Bestandsschutz.

Stefan Köster zweifelte in seinem Beitrag an, daß sich der Bestandsschutz auch auf eine erneuerte größere und höhere Anlage erstrecken würde. Vielmehr sei der Bestandsschutz nur dann gewährleistet, wenn alte Anlagen durch effizienter arbeitende aber gleichgroße Anlagen ersetzt würden. Aus diesem Grund lehnte die NPD-Fraktion den Antrag von CDU und SPD ab.

Quelle: www.npd-fraktion-mv.de Erstellt am Freitag, 19. November 2010