Herrschende Politiker stellen Täterschutz vor Opferschutz

Brutale Übergriffe von Sexualstraftätern gegenüber Kindern - den schwächsten und wehrlosesten Gliedern unseres Volkes - nehmen in der jüngeren Vergangenheit in einem unerträglichen Maße zu. Nach einem erneuten Mißbrauchsfall in Neustrelitz im August dieses Jahres durch einen Sexualstraftäter, der einer staatlichen Führungsaufsicht unterstand, wurden Stimmen laut, die eine Überprüfung der Kontroll- und Überwachungssysteme im Land forderten. Auch der mehrfach wegen Sexualdelikten vorbestrafte Wiederholungstäter in Neustrelitz unterlag einem solchen Sicherheitskonzept namens „FoKuS“ („Für optimierte Kontrolle und Sicherheit“) aus dem Landesjustizministerium. 
 
Aus diesem Anlaß führte die NPD-Fraktion im Landtag ihre Initiativen zur Verbesserung des Kinderschutzes fort und brachte in die aktuelle Landtagssitzung einen Antrag zur Überprüfung der Wirksamkeit des Modells „FoKuS“ ein. Der Redner im Namen aller sich selbst demokratisch nennenden Fraktionen, Dr. Ulrich Born (CDU), bezichtigte in seiner Einlassung zum Antrag den NPD-Abgeordneten Tino Müller der Lüge. Müller hatte in seinem Redebeitrag Fakten zum Neustrelitzer Mißbrauchsvorfall benannt und belegte, daß der Sexualstraftäter mehrmals gegen seine Haftentlassungsauflagen und seinem Kontaktverbot zu Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren verstieß. Dr. Born behauptete, daß die vom Justizministerium dem Europa- und Rechtsausschuß zugeleiteten Informationen durch Herrn Müller verdreht wiedergegeben worden seien.
 
Wer, in perfider, dummdreister Art und Weise das Parlament und die Öffentlichkeit belügt, beweisen folgende Originalauszüge aus der Stellungnahme des Justizministeriums an den Europa- und Rechtsausschuß:
 
„1. Am 07.08. 2008, sechs Tage nach seiner Haftentlassung, fuhr der Beschuldigte am späten Nachmittag mit dem 14 Jahre alten Cousin einer Bekannten zum Baden….
 
2. Am 27.10. 2008 traf die Polizei im Rahmen eines Einsatzes in der Wohnung des Beschuldigten seinen Mitbewohner und dessen Freundin, ein 15-jähriges Mädchen, an….
 
3. Am 28.10. 2008 nahm eine Streifenwagenbesatzung den Beschuldigten und seinen Mitbewohner gegenüber dem katholischen Kinderheim in Neustrelitz wahr….
 
5. Zwischen Mai und Juli 2010 unterhielt der Beschuldigte eine freundschaftliche Beziehung zu einer Frau in Neustrelitz, die einen 5-jährigen Sohn hat. Die Bewährungshelferin erwog nach Rücksprache mit der aufsichtsführenden Vollstreckungsleiterin des Amtsgerichts Neustrelitz zunächst, für diesen Fall eine Ausnahmeregelung zu erwirken….“
 
Diese Fakten verwandte Tino Müller in seiner Rede, was Dr. Born zum Anlaß nahm, zu behaupten, daß die NPD die Ausschußinformationen verdreht hätte und Lügen verbreiten würde. Das Volk ist aber Gott sei Dank längst über den laxen Umgang der etablierten Parteien mit Kinderschändern sensibilisiert worden und merkt immer deutlicher, daß sich die Herrschenden über den Erhalt ihres morschen Systems mehr Sorgen machen, als über die Sicherheit unserer Kindern.
Quelle: www.npd-fraktion-mv.de Erstellt am Donnerstag, 14. Oktober 2010