Freispruch für Udo Pastörs in zweiter Instanz?

Am Dienstag, den 19. Oktober 2010, findet am Landgericht Saarbrücken die Berufungsverhandlung gegen den NPD-Fraktionsvorsitzenden, Udo Pastörs, statt.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, bei der letztjährigen politischen Aschermittwochveranstaltung der NPD in Saarbrücken/Schafbrücke mit seiner Äußerung,

„daß die Türken, deren frühere militärische Versuche, Europa zu erobern, gescheitert seien und sie heute nicht mehr mit Krummsäbeln einreisten, sondern mit Kopftüchern an ihrer Seite und einer höchst gefährlichen Samenkanone“, gegen § 130 StGB verstoßen zu haben.

Diese Äußerungen führten erstinstanzlich zu einer Verurteilung des NPD-Politikers zu zehn Monaten Gefängnis und 6.000 Euro Geldstrafe.

Aufgrund der auch durch das Buch von Herrn Sarrazin erneut breit angelegten Debatte über eine Überfremdung Deutschlands durch Ausländer, kam es zu zahlreichen ähnlichen Äußerungen von prominenten Politikern der etablierten Parteien.

In Anspielung auf Sarrazin äußerte z. B. der ehemalige Parteivorsitzende der SPD, Kurt Beck: „Da muß erst einer auf den Nerv bohren, bis Blut fließt.“ und ergänzte, „Sarrazin warf eine Handgranate“. Der Bundestagsabgeordnete Uhl der CDU kommentierte zum Einwanderungsproblem in Anspielung auf die Türken: „Die Dosis macht das Gift.“

Angesichts dieser wenigen Beispiele wird klar, in welcher Schärfe die Debatte mittlerweile geführt wird. Dagegen sind die inkriminierten Äußerungen des NPD-Fraktionsvorsitzenden geradezu harmlos.
Quelle: www.npd-fraktion-mv.de Erstellt am Freitag, 15. Oktober 2010