Willkür Teil 3: „Bürger des Landes" oder „Frau Präsidentin, meine Damen und Herren"?

Die Landtagspräsidentin Bretschneider läßt es sich nicht nehmen, immer dann die Leitung der Landtagssitzung zu übernehmen, wenn gemäß der Rednerliste der NPD-Abgeordnete Raimund Borrmann ans Rednerpult tritt. Bevor Borrmann nur einen Satz vollständig ausgesprochen hat, dreht Landtagspräsidentin Bretschneider ihm schon das Mikrofon ab. Der Grund für diese Maßnahme ist, daß Borrmann das Recht für sich in Anspruch nimmt, die Frau Präsidentin und die Abgeordneten mit „Bürger des Landes" anzusprechen oder seine Rede ohne förmliche Anrede zu beginnen.

Als Präsidentin des Landtags pocht Bretschneider auf die Gepflogenheiten im Landtag, wonach jeder Redebeitrag mit einer förmlichen Anrede begonnen wird. Diese Gepflogenheiten sind zwar nirgends niedergeschrieben, haben sich aber seit Jahren so eingespielt. In anderen Parlamenten gibt es selbstverständlich andere Gepflogenheiten, die förmliche Anrede ist andernorts eher die seltene Ausnahme.

Auch am dritten Sitzungstag wurde Raimund Borrmann das Rederecht entzogen. Dies stellt einen Eingriff in die Rechte des Abgeordneten dar, weshalb Borrmann bereits wegen zurückliegender Fälle vor das Landesverfassungsgericht gezogen ist. Eine erste Verhandlung, die Borrmanns Anrede zum Gegenstand haben wird, findet bereits Ende November statt.

Quelle: www.npd-fraktion-mv.de Erstellt am Freitag, 17. September 2010