Nein zur Gesinnungsschnüffelei - Kita-Erlass juristisch überprüfen lassen!

Zur Eröffnung der gestrigen Landtagssitzung nutzte die Landtagspräsidentin Sylvia Bretschneider den 75. Jahrestag der sogenannten Nürnberger Gesetze für eine demokratische Ritualübung. Interessant hierbei war ihre Feststellung, „die Menschen sind nicht alle gleich". Eine längst bekannte Tatsache, die man in dieser wünschenswerten Klarheit allerdings selten von führenden Repräsentanten des Landes hört. Ihren Aufruf, gemeinsam dafür einzutreten, Menschen nicht mehr auszugrenzen, kann durchaus begrüßt werden. Wie sich diese Proklamation des Gutmenschentums freilich mit dem jüngst in Mecklenburg-Vorpommern eingeführten Kita-Erlass verträgt, bleibt hierbei ein Rätsel.

Die Abschaffung dieser Verordnung, die auf die politische Linientreue der Erzieher und Mitarbeiter in Kindertageseinrichtungen abzielt und ein faktisches Berufsverbot für jene bedeutet, die nach Auffassung der Landesregierung nicht das vorherrschende Demokratieverständnis teilen, wäre geradezu ein Paradebeispiel, um der Aufforderung nach Nichtausgrenzung nachzukommen.

Da der Kita-Erlass nicht normenkontrollfähig ist, beantragte die NPD-Fraktion, der Landtag möge diese Verordnung durch unabhängige Staats- oder Verfassungsrechtlicher prüfen lassen. In jüngster Zeit hatten hochkarätige Juristen bereits massive Zweifel an diesem Ausgrenzungsinstrument geäußert.

In seiner Einbringungsrede und in der weiteren Antragsbegründung hielt der NPD-Abgeorndete Stefan Köster dem „demokratischen" Plenum den Spiegel vor.





Quelle: www.npd-fraktion-mv.de Erstellt am Donnerstag, 16. September 2010