Intensivtäter wegsperren!

Gemäß einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte ist die BRD verpflichtet, Straftäter nach Verbüßung einer Freiheitsstrafe automatisch nach Ablauf von zehn Jahren aus einer Sicherungsverwahrung zu entlassen. Intensivtätern, die auch nach einer Verurteilung wegen schwerer Verbrechen und insbesondere Sexualverbrechen und Verbrechen gegen das Leben einsaßen, konnte nach Haftentlassung eine Sicherungsverwahrung auferlegt werden.

Aufgrund dessen behandelte der Landtag in seiner 101. Sitzung einen Antrag der Koalitionsparteien mit dem Titel „Bevölkerung vor gefährlichen Gewalttätern schützen -- Sicherungsverwahrung erhalten und Sicherheitslücken schließen". Die Sorge von SPD und CDU, die Allgemeinheit vor Mördern, Triebtätern und anderen volksgefährdenden Subjekten schützen zu wollen, kommt hierbei überraschend. Denn gerade auch jenen Parteien ist der Hang zur Theses zu zuschreiben, da ja an der kriminellen Energie die Gesellschaft und nicht der Täter selbst schuld wäre. Die Linke stellte gar ihre Auffassung von „persönlicher Freiheit" über den Schutz von Opfern. Nebenbei sei hier erwähnt: Die Geschichte von kommunistischen Revolutionen hat weltweit offenbart, daß die Revoluzzer stets die Gefängnisse öffneten, um das gesellschaftliche Gefüge somit auf ihre Weise ins Wanken zu bringen.

Michael Andrejewski, NPD-Redner zum Antrag, sagte hierzu:

Quelle: www.npd-fraktion-mv.de Erstellt am Freitag, 09. Juli 2010