Dauer von Sanktionen beim Arbeitslosengeld II

Absenkung und Wegfall des Arbeitslosengelds II drei Monate dauern derzeit die Sanktionen gegen pflichtverletzende Empfänger von Leistungen nach dem System von Hartz IV. Währenddessen besteht kein Anspruch auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt.

Die Schweriner NPD-Landtagsfraktion wollte hier mit einem Antrag ein wenig Abhilfe schaffen. Sie unterbreitete dem Landtag den Vorschlag, die Landesregierung zu einer Bundesratsinitiative aufzufordern. Mit ihr sollte erreicht werden, daß, sobald der Arbeitslose seine Pflichtverletzung beendet, die Sanktion ebenfalls aufhört.

Dem gesunden Menschenverstand folgend, so Andrejewski, sollte das ALG II eigentlich „keine Bestrafung darstellen. Wenn irgendeine so genannte Arbeitsgelegenheit angenommen werde, müßte der „Fallmanager" als „Volkspädagoge" im Grunde doch glücklich sein. Aber letztlich dienten die Sanktionen einzig und allein der Einschüchterung".

Denjenigen Betroffenen, die Jobs zu Ausbeuter-Konditionen angeboten bekommen, riet Andrejewski, die Arbeitsgelegenheit zwar anzunehmen, aber gleichzeitig Widerspruch einzulegen.

Letztendlich sollen, so Andrejewski, beim kleinen, auf Hartz-IV-Niveau lebenden Mann „Verhaltensänderungen herbeigeführt werden, was bei Managern erst gar nicht versucht werde die kassierten bereits wieder ihre Boni Zustände à la BRD zu Beginn des 21. Jahrhunderts".

„Hartz IV soll komplett verschwinden, aber man kann es ja auch Stück für Stück abtragen", erklärte Andrejewski abschließend.



Quelle: www.npd-fraktion-mv.de Erstellt am Donnerstag, 11. März 2010