Richtigstellung zur falschen Berichterstattung im Nordkurier

In der Lokalausgabe „Haff-Zeitung“ des Nordkuriers vom 17.10. 2009 wurden zum wiederholten Male Zusammenhänge in einer schlichtweg verfälschenden Art und Weise wiedergegeben. In Bezug auf die Strafanzeige Tino Müllers gegen den ehemaligen Inhaber des Ueckermünder Kinos „Volksbühne“ wurde behauptet, daß diese eine Beschwerde gegen die maßlos überhöhte Kaufsumme, die die Stadt Ueckermünde für den Erwerb des Kinos aufbringen mußte, zum Inhalt habe.

Hierzu entgegnete der Landtagsabgeordnete Tino Müller heute in Schwerin:

"Wieder einmal beweist die Redaktion des Nordkuriers – ehemals als Zentralorgan der SED-Bezirksleitung 'Freie Erde' bekannt – ihre tendenziöse Sichtweise auf bestimmte Dinge. Unmißverständlich richtet sich die Strafanzeige gegen den ehemaligen Kinobetreiber der „Volksbühne“ wegen des Verdachts auf Urkundenfälschung und Betrug. Meinerseits liegen Gründe hierzu in einer derartigen Schwere vor, die den von mir gewählten Schritt in Richtung Neubrandenburger Staatsanwaltschaft unumgänglich machen ließen.

Fragen zur dubiosen Rolle der Ueckermünder Bürgermeisterin Heidi Michaelis am Zustandekommen des Kaufvertrages können hoffentlich durch die Ergebnisse der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen beantwortet werden. Es liegt nämlich nicht nur in meinem Interesse, sondern auch im Interesse vieler Ueckermünder Bürger, was so alles von ihrem Steuergeld überteuert gekauft worden ist. Denn erst eine vorgetäuschte Kaufabsicht, die meiner Person mit einem gefälschtem Schreiben untergeschoben worden ist, ließen den Kaufpreis für das Kino wahrscheinlich nach oben schnellen."
Quelle: www.npd-fraktion-mv.de Erstellt am Dienstag, 20. Oktober 2009