Bei Hartz IV muß die Notbremse gezogen werden

Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit der bisherigen Hartz-IV-Verwaltung erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und sozialpolitische Sprecher der NPD-Fraktion, Stefan Köster:

"Mit der Entscheidung des höchsten bundesdeutschen Gerichtes ist das hochgejubelte Herzstück dieser unsäglichen Reform für verfassungswidrig erklärt worden. Spätestens nun ist es an der Zeit, Hartz IV zu beerdigen. Dieses Gesetz ist mit heißer Nadel gestrickt worden und nun ist dem Pfusch höchstrichterlich eine Absage erteilt worden. Die NPD, die damals wie viele gegen diese Gesetze auf die Straße gegangen ist, fühlt sich in der Ablehnung dieses arbeitnehmer- und rentnerfeindlichen Gesetzes bestätigt."

Ferner wies Stefan Köster auf die in der letzten Woche veröffentlichte Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) hin, die belege, daß sich die Armutsquote durch Hartz IV drastisch erhöht hätte.

"Der bisher vorgegebene Sinn dieser Reformen ist aber spätestens mit der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ad absurdum geführt worden. Das Festhalten an diesem Armutsgesetz macht deutlich, worum es den Machern wirklich geht: Menschen ohne Arbeit sollen in Armut und unter Druck gehalten werden! Das ist schlichtweg menschenfeindlich. Ehrlicher wäre es, nun das Scheitern der Reform zuzugeben und die Notbremse zu ziehen", sagte Stefan Köster zum Schluß.
Quelle: www.npd-fraktion-mv.de Erstellt am Donnerstag, 20. Dezember 2007