Kreisgebietsreform scheitert vor Gericht

Zufrieden zeigte sich heute der Parlamentarische Geschäftsführer der NPD-Fraktion, Stefan Köster über die Entscheidung des Landesverfassungsgerichtes hinsichtlich der geplanten Kreisgebietsreform: "Obwohl uns eine Begründung des Gerichtes noch nicht vorliegt, scheint der Unsinn von fünf Großkreisen in Mecklenburg-Vorpommern nun endlich vom Tisch zu sein."

Für Stefan Köster, selbst Kreistagsabgeordneter im Landkreis Ludwigslust, sei das Gesetz ein erheblicher Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung gewesen. Auch hätte man nach dieser Reform angesichts der enormen Größe der Kreise kaum noch von Bürgernähe der Kreisverwaltungen sprechen können. "Eigentlich hätte die verantwortliche rot-rote Koalition schon damals die Finger von ihrem Gesetzentwurf lassen müssen, da er ja selbst in den eigenen Reihen nur mit sehr knapper Mehrheit konsensfähig gewesen ist. SPD als auch DIE LINKE sind heute als Verlierer aus dem Prozeß herausgegangen. Sie haben die verdiente Abreibung von den Verfassungsrichtern unseres Landes bekommen."

Zukünftig müsse das ehrenamtliche Wirken der kommunalen Mandatsträger in den Kommunen gestärkt werden. Nicht ohne Grund würde es immer schwieriger, geeignete Bewerber für diese Ämter zu finden. Die geplante Kreisgebietsreform hätte gerade das Gegenteil erreicht. "Offensichtlich sollten nur noch Rentner und Arbeitslose das kommunale Mandat ausfüllen können. Reguläre Berufstätige sind bei solchen Riesenkreisen allein zeitmäßig schon nicht mehr in der Lage, verantwortungsbewußte Kreisverordnete zu sein. Die Fahrtzeiten in die Kreisstädte wären enorm gewesen", so Stefan Köster zum Schluß.
Quelle: www.npd-fraktion-mv.de Erstellt am Donnerstag, 26. Juli 2007