"Hit-Radio" ist wichtiger als das Wohl unserer Kinder

Die Antwort der Landesregierung auf der Kleinen Anfrage der FDP mit dem Titel "Rundfunkversorgung", Drucksache 5/2100, beweist zweifelsfrei, daß der Verwaltungsapparat sich liebend gerne mit Nichtigkeiten abgibt und froh ist, wenn man nichts Ernstes fragt.

Die FDP wollte wissen, wieso man in einigen Landesteilen in jüngster Vergangenheit manche Radio-Sender kurzfristig nicht empfangen konnte. In epischer Breite stellte die Landesregierung die Rundfunkausfälle in ihrer Antwort dar.

Zeitgleich wurde die Antwort in der Drucksache 5/2090 des Abgeordneten Tino Müller von der Fraktion der NPD, "Fälle von sexuellem Missbrauch Schutzbefohlener durch Angestellte der christlichen Kirchen" veröffentlicht. Allzu deutlich wird im direkten Vergleich der Antworten beider Anfragen aufgezeigt, wie unterschiedlich groß die Bemühungen und der Aufwand ist, die seitens der Landesregierung gemacht wurden. Während scheinoppositionelle Blockflöten sich einer genauen Auskunftserteilung gewiß sein können, bügelt man Anfragen von NPD-Abgeordneten regelrecht ab.

Keine statistische Erfassung von Kinderschändern in der Kirche

Tino Müller wollte unteranderem u.a. in Erfahrung bringen, gegen wieviele Kirchenangestellte und ehrenamtlich Tätige in der Kirche wegen Sexualstraftaten, insbesondere sexueller Missbrauch Schutzbefohlener, ermittelt wird und wieviele davon verurteilt oder freigesprochen wurden. Angesichts immer wieder kehrender Medienberichte muß das tabuisierte Thema von Kindesmißbrauch in der Kirche endlich in das Fadenkreuz der politisch Verantwortlichen gerückt werden.

Leider drängt die Landesregierung nicht auf eine gesetzliche Regelung im Bundesrat, die den Zugriff von Kirchen auf das geplante erweiterte polizeiliche Führungszeugnis beschleunigen würde. Ob zukünftig darin überhaupt Angestellte kirchlicher Einrichtungen oder ehrenamtlich kirchlich Beschäftigte erfaßt werden, vermag die Landesregierung ebenso wenig zu beantworten.

Angesichts dieser erschreckenden Lethargie, wenn es um das Wohl unserer Kleinen geht, müssen sich besorgte Eltern fragen, ob bei den derzeitig Herrschenden ein Wille zu einem ausreichenden Kinderschutz überhaupt in Ansätzen vorhanden ist.

Die NPD-Landtagsfraktion hingegen ist konsequent und forderte im Antrag "Zentralregister für Sexualstraftäter einrichten", Drucksache 5/1480 und bereits in einem vorhergegangenen Antrag mit der Drucksachennummer 5/469 die Überprüfung von Personen, die im beruflichen Kontakt mit Kindern stehen.

Maximalen Schutz für unsere Kinder!

Die Einrichtung einer bundesweiten Datenbank für Sexualstraftäter und Kinderschänder stellt sicher, daß solche Individuen nicht in die Nähe unserer Kleinen geraten können.

Die Verantwortlichen von Einrichtungen in der Kinderbetreuung, von Bildungsstätten und im erweiterten Sinne all jene Organisationen, dementsprechend auch die christlichen Kirchen, die im engen Kontakt mit Minderjährigen stehen, müssen zum Abrufzwang dieser Datenbank gesetzlich verpflichtet werden. Allein dadurch ist garantiert, daß Beteiligte in der Kinder- und Jugendarbeit schon vor Abschluß ein
Quelle: www.npd-fraktion-mv.de Erstellt am Freitag, 16. Januar 2009