Bürgerfreundlichkeit und Transparenz – NPD legt zwei Gesetzentwürfe vor

Auf der morgigen 112. Landtagssitzung erfolgt die Zweite Lesung der beiden NPD-Initiativen die Kommunalverfassung betreffend.

Stellen Sie sich vor, Sie lesen in der Zeitung von einer anstehenden Gemeindevertretersitzung in Ihrem Heimatort. In der mitabgedruckten Tagesordnung befindet sich ein Punkt, der Sie interessiert. Nehmen wir an, vor Ihrer Haustür soll ein Windpark entstehen. Sie gehen zu besagter Sitzung und nehmen sich vor, in der Einwohnerfragestunde Ihre Fragen zum Windpark zu stellen. Als Sie vor den Gemeindevertretern vortragen, werden sie unterbrochen und man teilt Ihnen mit, dass Ihre Frage einen Tagesordnungspunkt der laufenden Sitzung betrifft und daher nicht zulässig sei.

Immer wieder kommt es in den Kommunalparlamenten zu derartigen Situationen. Sehr viele Gemeinden und Kreistage nutzen für diese Einschränkung ein Schlupfloch im Gesetz. Die NPD-Fraktion beantragte im Oktober 2015, dieses Schlupfloch zu schließen. Dazu sollte es eine Klarstellung in den §§ 17 und 101 der Kommunalverfassung geben.

In einer weiteren Gesetzesvorlage der NPD-Fraktion wird morgen ebenfalls in zweiter Lesung beraten. Auch hierbei geht es um die Stärkung von Transparenz und Bürgerfreundlichkeit in den kommunalen Parlamenten. Die Nationalen fordern, eine verbindliche Abkehr von geheim tagenden Ausschüssen auf Gemeinde- und Kreisebene, zu denen „Normalsterbliche“ keinen Zutritt haben.
Quelle: www.npd-fraktion-mv.de Erstellt am Dienstag, 26. Januar 2016