Geheime Verwaltungsvorschrift zur Bekämpfung des Rechtsextremismus

Seit 2011 gibt es in Mecklenburg-Vorpommern eine polizeiliche Verwaltungsvorschrift „Regelung zur Bekämpfung des Rechtsextremismus in Mecklenburg-Vorpommern“. Diese wird sowohl seitens des Innenministers Lorenz Caffier (CDU) in seinen Reden als auch in verschiedenen Publikationen erwähnt. Doch außer dem Titel ist in der Öffentlichkeit nichts über die besagte Regelung bekannt; das Dokument ist auch nicht öffentlich einsehbar.
 
Der Landtagsabgeordnete David Petereit (NPD) wollte sich damit nicht zufrieden geben und pochte auf Transparenz. Eine erste Anfrage zur Herausgabe der Verwaltungsvorschrift beim Innenministerium wurde abgelehnt. Daraufhin erfolgte eine Kleine Anfrage im Landtag, um den Wortlaut in Erfahrung zu bringen. Diesmal ließ das Ministerium mitteilen, dass das Dokument als „Verschlusssache“ eingestuft sei und deshalb von einer Veröffentlichung abgesehen werden müsse. Andernfalls würde die Polizeiarbeit gefährdet.
 
Der juristisch versierte Petereit, der schon so manchen Strauß mit den Behörden ausgefochten hat, reichte nun Klage beim Landesverfassungsgericht ein. In einer Stellungnahme erklärte er kämpferisch:
 

„Es ist eine elementare Aufgabe der Opposition, das Regierungshandeln zu prüfen. Dazu gehört unter anderem, dass Handlungsgrundlagen und Vorschriften nachvollzogen werden können. Wenn alles mit rechten Dingen zugeht, gibt es in dieser Hinsicht gar nichts zu beanstanden. Doch bereits die Tatsache, dass die Regierung eine solche dubiose Vorschrift lieber geheim halten möchte, lässt meines Erachtens nach tief blicken. Angesichts der jüngeren und jüngsten Skandale, nicht erst seit der NSU-Affäre, verwundert mich dieses Vorgehen jedoch nicht. Es drängt sich in diesem Fall der Verdacht auf, dass mit polizeilichen Kompetenzen und Maßnahmen widerrechtlich in Grundrechte und Freiheiten oppositioneller Bürger eingegriffen wird. 
 
Wenn bereits die Polizei und die Geheimdienste wechselseitig hospitieren dürfen, obwohl es in diesem Bereich ein eindeutiges verfassungsrechtliches Trennungsgebot gibt, dann halte ich ohne weiteres auch eine Geheimrichtlinie zur Verfolgung des politischen Gegners für möglich.“
 
Nun muss das Landesverfassungsgericht feststellen, inwiefern der Landtagsabgeordnete Petereit in seinem parlamentarischen Fragerecht behindert wurde. Er selbst ist fest davon überzeugt, dass er am Ende des Verfahrens mindestens Einsicht in die Vorschrift erhalten wird. Unabhängig davon hat die NPD-Fraktion das Thema auf die Tagesordnung des Innenausschusses gesetzt. Nach der Sommerpause soll dort die Landesregierung zu den Vorgängen Stellung nehmen und das Machwerk vorstellen.
Quelle: www.npd-fraktion-mv.de Erstellt am Mittwoch, 26. August 2015