Die große Angst vor der NPD

„Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz“ (was für ein Name!), elektronische Aktenführung beim „Verfassungsschutz“, „Wahlämter“ und „extremistische Gruppierungen“ – das sind nur einige Stichworte aus einem aktuellen Gesetzentwurf der Landesregierung M-V (CDU, SPD). Die Reihenfolge ist offenbar verkehrt gewählt. Im Vorfeld hatte Innenminister Lorenz Caffier (CDU) gegenüber den Medien das Thema „Wahlämter“ (Bürgermeister, Landräte) dick herausgestrichen, womit die anderen Punkte wohl eher den Status eines schmückenden Beiwerks besitzen.

Personen, bei denen der Verdacht auf nicht genehme, mithin als „extremistisch“ bezeichnete Meinungen besteht, sollen von der Möglichkeit, sich überhaupt zur Wahl zu stellen, ausgeschlossen werden. Die Befugnisse des Verfassungsschutzes sollen eine entsprechende Ausweitung erfahren.

Hintergrund sind die Kommunalwahlen 2009, bei denen beispielsweise die NPD gute Chancen hat, die Zahl ihrer Mandate zu erhöhen oder zukünftig gar Bürgermeister oder Landräte zu stellen. Der Landtagsabgeordnete Michael Andrejewski nahm den Entwurf auf sarkastische, aber nicht weniger fundierte Weise auseinander.
Quelle: www.npd-fraktion-mv.de Erstellt am Mittwoch, 19. November 2008