Keine Anklage gegen Udo Pastörs – schwere Schlappe für Staatsanwaltschaft und SPD

Am 1.Februar 2012 hielt der Vorsitzende der NPD-Fraktion im Landtag eine Rede, aus der einige etablierte Politiker die Behauptung herausgehört haben wollten, der ehemalige SPD-Bundespräsident Dr. Gustav Heinemann sei in der NSDAP gewesen.
 
Daraufhin informierte die Präsidentin des Landtages zunächst die Tochter des Bundespräsidenten a.D. Dr. Gustav Heinemann und danach auf deren Bitte hin, mit Schreiben vom 21.Mai 2012, eingegangen beim Adressaten am 22.Mai 2012, den als Rechtsanwalt tätigen Sohn des Verstorbenen unter Beifügung „einer kursorischen Bewertung durch Juristen meines Hauses“ über den aus ihrer Sicht strafrechtlich relevanten Sachverhalt, um diesen „in den Stand zu versetzen, Strafantrag zu stellen.“ (Quelle: Beschluss des Oberlandesgericht Rostock vom 13.Mai 2015).
 
Es geht nichts über eine unparteiische Landtagspräsidentin.
 
In sozialdemokratischen Kreisen dürfte man sich die Hände gerieben haben. Ein weitere Verurteilung Udo Pastörs schien in Reichweite zu sein. Vielleicht sogar Gefängnis ohne Bewährung! Denn anders konnte eine Verunglimpfung des großen Widerständlers und NS-Gegners Heinemann  kaum geahndet werden. Der ja sicherlich nicht in der NSDAP war.
 
Daher stellte der Sohn Heinemanns, ehemals auch SPD-Politiker, den gewünschten Strafantrag. Pflichtschuldigst leitete die Staatsanwaltschaft Schwerin Ermittlungen ein. Alles ging seinen gewohnten sozialistischen Gang.
 
Bis die kalte Dusche kam, in Form einer von der Verteidigung des Fraktionsvorsitzenden spendierter, kostenloser Geschichtslektion. Zwar hatte Heinemann tatsächlich nicht der NSDAP angehört, dafür aber zwei anderen, nicht weniger nationalsozialistischen und führertreuen Gruppierungen, nämlich dem Nationalsozialistischen Rechtswahrerbund und der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt. Das war sozialdemokratisches Pech. Kann man jemanden, der in zwei NS-Organisationen war, durch die Behauptung in seinem Ruf schädigen, er sei stattdessen in einer dritten gewesen? Wohl kaum. Der Augenblick war gekommen, die Ermittlungen einzustellen.
 
Das tat die Staatsanwaltschaft natürlich nicht, womit sie vermied, sich bei der SPD unbeliebt zu machen. Sie klagte Udo Pastörs trotzdem an und beantragte die Eröffnung der Hauptverhandlung beim Amtsgericht Schwerin. Dem war die Sache offenbar zu heiß. Es ließ sie ein Jahr lang liegen, und als sie immer noch nicht abgekühlt war, wurde sie an das Landgericht Schwerin weiter gereicht. Welches ebenfalls fast ein Jahr benötigte, um sich zu der Entscheidung durchzuringen, ein Hauptverfahren nicht zu eröffnen.
 
Aus tatsächlichen Gründen. Zwar, so argumentierte die Kammer, sei die verfahrensgegenständliche Behauptung in Bezug auf Dr. Heinemann unwahr, sie sei aber angesichts der freiwilligen Mitgliedschaft des Verstorbenen im NSRB, dem NSV und – das fand das Gericht noch zusätzlich heraus – im Reichsluftschutzbund als in die NSDAP eingebundenen nationalsozialistischen Organisationen nicht geeignet, ihn verächtlich zu machen und in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen. Eine richtige Feststellung, wenn auch keine Glanzleistung, wenn man bedenkt, wie lange das alles dauerte. Der Strafantrag war am 25.Juni 2012 gestellt worden, und der Beschluss des Landgerichtes datierte vom 10.Februar 2015!
 
Und es war immer noch nicht vorbei. Die Staatsanwaltschaft Schwerin legte Beschwerde ein und untermauerte diese mit bemerkenswerten Behauptungen. Die Gleichsetzung des NSRB und des NSV mit der NSDAP sei unzulässig, weil diese außerhalb der Politik „förderungswürdige Gemeinschaftsinteressen“ wahrgenommen hätten. Da staunt der umerzogene BRD-Bürger. Im Dritten Reich war gar nicht alles gleich geschaltet und dem Führerwillen untergeordnet? Es gab nationalsozialistische Vereinigungen, die sich um die Gemeinschaft verdient machten? Da müssten aber viele Geschichtsbücher umgeschrieben werden. Hier zeigt sich, was hinter der offiziellen Geschichtsschreibung steckt. Politische Interessen. Udo Pastörs sollte um jeden Preis weg gesperrt werden, und wenn man dafür den Nationalsozialistischen Rechtswahrerbund schön reden musste, der immerhin Hans Frank und Herrn Dr. Freisler zu seinen Mitgliedern zählte.
 
Die Verteidigung erteilte als Antwort hierauf noch einmal kostenlosen Geschichtsunterricht und gab der Staatsanwaltschaft heiße Literaturtipps, um ihr die Chance nicht vorzuenthalten, sich über den NSRB vernünftig informieren zu können. Auf der Gegenseite warf sich die Generalstaatsanwaltschaft ins Getümmel und trat dem Verfahren mit Schriftsatz vom 11.März 2015 bei.
 
Es half alles nichts. Das Oberlandesgericht Rostock hat nun mit Beschluss vom 11. Mai 2015 die sofortige Beschwerde der Ankläger verworfen. Es wird keine Verhandlung gegen Udo Pastörs wegen einer angeblichen Verunglimpfung des Dr. Gustav Heinemann geben. Nach dem gescheiterten Verfahren gegen Tino Müller ist das jetzt schon der zweite fehlgeschlagene Versuch der Staatsanwaltschaft, die Verurteilung eines NPD-Abgeordneten zu erwirken.
 
Besonders enttäuscht dürfte aber die SPD sein. Der politische Druck auf die Justiz war enorm, aber er hat nicht ausgereicht. Noch nicht. Denn die Bestrebungen interessierter Kreise, die Rechtsprechung total der Parteibuchherrschaft zu unterwerfen, gehen natürlich weiter.
Quelle: www.npd-fraktion-mv.de Erstellt am Montag, 18. Mai 2015