Volksentscheide ins Grundgesetz

Ob nun Aufgabe der D-Mark, Kriegseinsätze, Euro- und Banken-„Rettungspakete“ oder auch Zuwanderung: Zu keiner dieser bedeutsamen Fragen wurden und werden die Deutschen von der jeweiligen Bundesregierung befragt. Dabei ist es derzeit völlig egal, welche Farbkombination sich in Berlin gerade am Ruder befindet.

Und so wächst und wächst die Kluft zwischen Regierenden und Regierten. Denn wie Umfragen renommierter Meinungsforschungs-Institute immer wieder ergeben, genügt es der überwiegenden Mehrheit der Deutschen eben nicht mehr, nur alle vier oder fünf Jahre unter großem Tamtam an die Wahlurnen gebeten zu werden. Vielmehr wünschen sie sich auch für die nationale Ebene ergänzende Elemente direkter Mitbestimmung.

Vor diesem Hintergrund fordert die NPD-Fraktion mit einem Antrag die Einführung von Volksabstimmungen zu allen Lebensfragen der Nation. Dazu bedarf es nach Auffassung der nationalen Opposition einer längst überfälligen Änderung des Grundgesetzes, zumindest aber der Erarbeitung eines Parlamentsgesetzes.  

Die NPD verfügt im übrigen auch bei diesem Thema über eine Tradition, die fast 50 Jahre zurückreicht: So enthielt bereits das erste Parteiprogramm, verabschiedet im November 1967 in Hannover, die Forderungen nach der Einführung von Volksbegehren auf nationaler Ebene und die Stärkung der Stellung des Bundespräsidenten, der – ähnlich dem Weimarer Reichspräsidenten – direkt vom Volk gewählt und mit weitreichenden Vollmachten ausgestattet werden sollte.

Die Einbringungsrede für die jetzige Initiative hielt der Fraktionsvorsitzende Udo Pastörs. Der amtierende NPD-Parteivorsitzende erläuterte zudem einmal mehr, was die Nationalen unter „System“ und „Systemparteien“ verstehen.

Quelle: www.npd-fraktion-mv.de Erstellt am Donnerstag, 16. Oktober 2014