Aufhebung der Immunität wird zum Bumerang

In seiner heutigen Sitzung hat der Landtag Mecklenburg-Vorpommern auf Antrag der Staatsanwaltschaft Hanau die Immunität des NPD-Fraktionsvorsitzenden Udo Pastörs aufgehoben. Er soll als Versammlungsleiter eine unangemeldete Demonstration am 1. Mai in der sogenannten Brüder-Grimm-Stadt Hanau abgehalten haben. Dieser Vorwurf ist indes haltlos - Udo Pastörs hat zu keinem Zeitpunkt als Versammlungsleiter fungiert. Dies wird in der durchzuführenden Hauptverhandlung unter Beweis gestellt werden.

Schon im August 2014 hatte beim Amtsgericht Hanau eine Hauptverhandlung stattgefunden, die jedoch mit einer Verfahrenseinstellung endete, weil die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren trotz bestehender Immunität des Angeklagten durchgeführt hatte und mithin ein Verfahrenshindernis bestand. Die Staatsanwaltschaft hat mittlerweile auf den Rechtsverstoß reagiert und strebt ein erneutes Verfahren an – dieses Mal nach erfolgter Immunitätsaufhebung.

Völlig aus den Augen verloren hat die Staatsanwaltschaft Hanau und ihre stellvertretende Behördenleiterin, Oberstaatsanwältin Christina Kreis, aber offensichtlich, daß die strafrechtliche Verfolgung gewählter Parlamentsabgeordneter ohne vorherige Immunitätsaufhebung eine Straftat nach § 344 des Strafgesetzbuches (Verfolgung Unschuldiger) darstellt. Das skandalöse Vorgehen der Staatsanwaltschaft Hanau nahm Udo Pastörs nun zum Anlaß, bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main seinerseits Strafanzeige und Strafantrag wegen des Verdachts der Verfolgung Unschuldiger gegen die ermittelnde Oberstaatsanwältin Kreis zu stellen.

Udo Pastörs erklärte hierzu heute im Schweriner Landtag:

„Aus meiner Sicht liegt ein hinreichender Tatverdacht vor, denn ein vorsätzliches Handeln der beanzeigten Staatsanwältin steht zumindest im Raum. Reine Schlamperei dürfte bei einer Oberstaatsanwältin und stellvertretenden Behördenleiterin auszuschließen sein, zumal durch meine Tätigkeit als Partei- und Fraktionsvorsitzender in den Medien allgemein bekannt ist, daß ich parlamentarische Immunität genieße.

Dies gilt umso mehr, als sich meine Stellung als Parlamentsabgeordneter auch gleich mehrfach aus der Ermittlungsakte ergibt, insbesondere aus dem polizeilichen Abschlußbericht. Ich habe daher ganz erhebliche Zweifel daran, daß es sich hier nur um ein „Versehen“ gehandelt haben könnte.

Dem gegen mich gerichteten Prozess sehe ich mit großer Gelassenheit entgegen. Daß Frau Oberstaatsanwältin Kreis in dem zu erwartenden gegen sie selbst gerichteten Ermittlungsverfahren ebenso gelassen sein kann wie ich, wage ich allerdings zu bezweifeln. Wer andern eine Grube gräbt, fällt selbst hinein.“
Quelle: www.npd-fraktion-mv.de Erstellt am Mittwoch, 15. Oktober 2014