Rücklagen für Bestattungen in jedem Fall als geschütztes Vermögen anerkennen!

Auch viele Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder dem SGB XII treffen Vorsorge-Maßnahmen für den Tag X. Doch läßt die aktuelle Rechtslage den Behörden in diesem Zusammenhang einen großzügigen Ermessenspielraum.

So akzeptieren die zuständigen Stellen Sterbegeld-Versicherungen und Bestattungsvorsorge-Verträge nicht generell als geschütztes Vermögen. Stattdessen findet eine so genannte Angemessenheitsprüfung statt, in deren Folge die Verträge gegebenenfalls aufgelöst werden müssen, es sei denn, ein solcher Schritt würde eine „besondere Härte“ bedeuten.

In der Praxis werden die eingezahlten Beiträge vielfach auf die Leistungen angerechnet. Weil aber derartige Gaunerstücke nicht zu akzeptieren sind, hat die NPD-Fraktion eine Initiative auf die Tagesordnung gebracht. Nach Vorstellung der Nationalen soll sich die Landesregierung im Bundesrat für eine Änderung der entsprechenden Bestimmungen in den Sozialgesetzbüchern II und XII einsetzen.

Die Vorschriften sind dabei so zu gestalten, daß Rücklagen für Beerdigungen immer geschütztes Vermögen darstellen. Die Einbringungsrede hielt Rechtsanwalt Michael Andrejewski:

Quelle: www.npd-fraktion-mv.de Erstellt am Freitag, 19. September 2014