Zensur? Landesverfassungsgericht soll über Bretschneiders Sitzungsführung entscheiden

In der Fragestunde der 63. Sitzung des Landtags richtete David Petereit zunächst eine Frage an die Justizministerin, Uta-Maria Kuder, welche auch beantwortet wurde. Er wollte von wissen, welche Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Generalstaatsanwaltschaft vorgesehen sind. Seine Zusatzfragen an die Ministerin, wurden von der Landtagspräsidentin Sylvia Bretschneider allerdings nicht zugelassen, da sie das „Parlament selbst“ betroffen hätten.
 
Im Sitzungsprotokoll ist zu dem Vorgang folgender Wortlaut festgehalten:
 
Zusatzfrage David Petereit, NPD: "Es gab einen konkreten Fall, in den Frau Sylvia Bretscheider als Präsidentin des Landtages in der Presse oder über die Öffentlichkeit mitgeteilt hat, daß sie sich gegen eine Entscheidung des Generalstaatsanwalts bei Ihnen beschweren möchte. Hat sie das in der Form einer Dienstaufsichtsbeschwerde getan?"
 
Präsidentin Sylvia Bretschneider: "Einen Moment, Herr Abgeordneter. Ich mache Sie darauf aufmerksam, daß Sie hier Fragen an die Landesregierung stellen können und nicht Fragen, die das Parlament selber betreffen. Es geht um Regierungsarbeit. Insofern weise ich diese Zusatzfrage zurück?"
 
David Petereit, NPD: "Eine zweite Zusatzfrage: Fanden Sie daß Sie bei der ersten Zusatzfrage betroffen waren, oder teilen Sie die Argumentation unserer Landtagspräsidentin?"
 

Ministerin Uta-Maria Kuder: "Herr Abgeordneter..."
 
Präsidentin Sylvia Bretschneider: "Auch diese Frage, Herr Petereit, weise ich an dieser Stelle zurück."
 

Nachdem die Staatsanwaltschaft Schwerin die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens mangels eines Anfangsverdachts abgelehnt hatte und die dagegen gerichtete Beschwerde der Landtagsverwaltung bei der Generalstaatsanwaltschaft Rostock zurückgewiesen worden war, stand aufgrund von Presseberichten im Raum, daß sich die Landtagspräsidentin bei der Justizministerin darüber beschweren wollte, um die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu erzwingen.
 
Diese kolportierte „Erzwingungsbeschwerde“ ist im Rechtsweg jedoch nicht vorgesehen und würde den Versuch von politischer Einflußnahme auf die Strafverfolgungsbehörden, sofern der Sachverhalt zutrifft, bestätigen.
 
Der Fragesteller, David Petereit, hat nun ein Organstreitverfahren, wegen der Nichtzulassung seiner beiden Zusatzfragen und die daraus resultierende Verletzung des parlamentarischen Fragerechts gegen die Landtagspräsidentin Bretschneider veranlaßt. Das Landesverfassungsgericht wird das Verhalten der Präsidentin grundsätzlich zu prüfen haben. 
 
 
Quelle: www.npd-fraktion-mv.de Erstellt am Mittwoch, 16. Juli 2014