Eigentumsrechte gelten auch für Vertriebene!

Mit einem einseitigen und rückwärtsgewandten Antrag forderten heute die Weltbürger der Grünen eine bessere Aufklärung und Forschung der "NS-Raubkunst". Selbstverständlich, so der Parlamentarische Geschäftsführer der NPD-Fraktion, Stefan Köster, müssen Eigentümer, denen rechtswidrig Eigentum entzogen wird bzw. wurde, einen Anspruch auf Rückgabe ihres Eigentums haben.

Allerdings muß dieses für alle Kunst- und Kulturgüter, die z. B. im zweiten Weltkrieg oder danach öffentlichen und privaten Eigentümern auf deutschem Staatsgebiet rechtswidrig entzogen und sehr häufig ins Ausland geschafft wurden, gelten und sind ihrem rechtsmäßigen Eigentümern zurück zu geben.

Quelle: www.npd-fraktion-mv.de Erstellt am Donnerstag, 12. Dezember 2013