Bildungsfreistellung künftig unter dem Deckmantel des K(r)ampfes gegen Rechts?!

Bislang hatten Beschäftigte in Mecklenburg-Vorpommern einen Anspruch auf bezahlte Freistellung für die Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen. Die Arbeitgeber erhielten, auf Antrag, im Gegenzug eine Erstattung des für den Zeitraum der Bildungsfreistellung fortzuzahlenden Arbeitsentgelts nach Maßgabe des Landeshaushaltes Mecklenburg-Vorpommern.  

Genutzt werden konnte die Bildungsfreistellung bislang sowohl für Ehrenamtsqualifizierung, politische Weiterbildung und auch für die berufliche Weiterbildung. Die Anspruchsmöglichkeit für die Arbeitnehmer hielt sich bislang allerdings in Grenzen. 479 bewilligte Erstattungsvoranfragen wurden für das Jahr 2012 verzeichnet. Auf den Bereich der Ehrenamtsqualifizierung entfiel allerdings nur eine bewilligte Erstattungsvoranfrage, auf den Bereich der politischen Weiterbildung 71 und auf den Bereich der beruflichen Weiterbildung 407 Bewilligungen. Oftmals war der entsprechende Haushaltstitel bereits im Frühjahr ausgeschöpft bzw. durch Bewilligungen gebunden. Viele Anspruchsberechtigte machten davon also Gebrauch, mußten aber leider schon in der ersten Hälfte des Jahres erfahren, daß sie keine Möglichkeiten mehr auf Freistellungen für anerkannte Weiterbildungsveranstaltungen hatten, da schlichtweg das veranschlagte Geld bereits aufgebraucht war. Die Zahlen zeigen auf, daß die Beschäftigten in Mecklenburg-Vorpommern, insbesondere für den Bereich der beruflichen Weiterbildung, einen großen Bedarf anmelden, der bislang nur bedingt befriedigt werden konnte.     

Um so verwunderlicher, daß die Landesregierung und die Regierungsfraktionen nun eine vollständige Streichung der Bildungsfreistellung für die berufliche Weiterbildung beabsichtigen. Stattdessen liegt das Hauptaugenmerk des Bildungsfreistellungsgesetzes künftig bei der Ehrenamtsqualifizierung sowie der politischen Weiterbildung. Alle Arbeitnehmer, die bislang in den Genuß der beruflichen Weiterbildung über das Bildungsfreistellungsgesetz kamen, sind von diesem künftig ausgeschlossen.  

Aus welchen Gründen dieser Richtungswechsel vollzogen wurde, blieb bislang unklar. Die Katze aus dem Sack ließ während der heutigen Sozialausschußsitzung die SPD-Sozialministerin Manuela Schwesig. Sie betonte sinngemäß, daß das Gesetz künftig die Stärkung der Demokratie und Toleranz sowie des Kampfes gegen den Rechtsextremismus beabsichtigt. 

Der sozialpolitische Sprecher der NPD-Fraktion, Stefan Köster, führte dazu aus:

„Statt dem bisherigen Schwerpunkt, der beruflicher Weiterbildung den nötigen Stellenwert im Bildungsfreistellungsgesetz zu verschaffen, soll das Gesetz künftig nach Ansicht der Sozialministerin Manuela Schwesig der Festigung von Demokratie und Toleranz sowie dem Kampf gegen den Rechtsextremismus dienen. Die berufliche Weiterbildung wird somit nun dem Geisterschiff »Demokratie und Toleranz« geopfert. Ministerin Schwesig räumt ganz offensichtlich der beruflichen Weiterbildung der Arbeitnehmer eine untergeordnete Rolle ein. Anders ist es nicht zu beurteilen, daß die Förderung der beruflichen Weiterbildung der Beschäftigten in Mecklenburg-Vorpommern nun den sozialdemokratischen Fieberphantasien im Namen des »Kampfes gegen den Rechtsextremismus« zu Lasten der Arbeitnehmer geopfert wird.“ 
Quelle: www.npd-fraktion-mv.de Erstellt am Mittwoch, 06. November 2013