Geldprämien für FFW-Angehörige können nur ein Anfang sein!

Altgediente Angehörige der freiwilligen Feuerwehren sollen vom Innenministerium künftig eine geldliche Anerkennung erhalten. Wer zehn Jahre aktiv in einer Wehr ist, wird demnach neben dem Brandschutz-Ehrenzeichen eine Jubiläums-Zuwendung in Höhe von 100 Euro bekommen. Nach 25 Jahren Dienst sollen es 200 Euro sein, zum 40. Dienstjubiläum 250 Euro. Um das Vorhaben finanzieren zu können, werden in den neuen Doppelhaushalt, der gerade im Parlament beraten wird, aller Voraussicht nach jährlich rund 300.000 Euro eingestellt.

Der NPD-Landtagsabgeordnete Tino Müller erklärte dazu heute in Schwerin:

„Wenn Kameradinnen und Kameraden der freiwilligen Wehren außer einem warmen Händedruck eine Anerkennung in der vorgesehenen Form erhalten, ist das nur zu begrüßen. Andererseits kann diese Initiative nur ein Anfang sein. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an unseren Antrag aus der 5. Wahlperiode, mit dem wir die Einführung einer Ehrenrente für Angehörige der Wehren gefordert haben. Mit dieser Initiative stehen wir im übrigen nicht allein; auch Amtswehrführer schlagen vor, langjährige Mitglieder der Feuerwehren mit zusätzlichen Rentenpunkten zu bedenken.“

Abschließend sagte Müller: „Um die Probleme, mit denen die Wehren zu kämpfen haben, tatsächlich zu lösen, ist allerdings eine Veränderung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen notwendig. Weil viele Mitglieder die Woche über oft in anderen Bundesländern arbeiten, ist die völlige Einsatzbereitschaft vielerorts nicht gegeben. So geht es um nicht mehr und nicht weniger als die Schaffung von Arbeitsplätzen in der engeren Wohnumgebung der Kameraden, damit die Einsatzbereitschaft der Wehren von Montag bis Montag endlich wieder gewährleistet werden kann.“

Den Antrag der NPD auf Schaffung einer zusätzlichen individuellen Altersversorgung für Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren (Ehrenrente) können Sie hier einsehen. 
Quelle: www.npd-fraktion-mv.de Erstellt am Dienstag, 08. Oktober 2013