„Neuordnung" der Amtsgerichtsstruktur: Auch Raumplaner einbeziehen!

Von 21 auf zehn: Die rot-schwarze Landesregierung plant, die Zahl der Amtsgerichte in M/V von 21 auf zehn zu reduzieren. Ob nun Volksinitiative, Stellungnahmen von Anwaltsvereinen, Richterbund oder auch Bürgermeistern - gegen die Pläne des Justizministeriums formierte sich in den zurückliegenden Monaten eine breiter, von durchaus guten Argumenten getragener Widerstand. Befürchtet wird nicht zu Unrecht der Verlust einer bürgernahen Gerichtsstruktur.

Doch dürfte all die Anstrengungen angesichts der Parteienkonstellation im Landtag vergebens gewesen sein: Die „Reform" wird aller Wahrscheinlichkeit nach umgesetzt werden. Linke und Grüne unternahmen einen neuerlichen Versuch, CDU und SPD noch einmal umzustimmen. Sie forderten per Antrag, den Gesetzentwurf unverzüglich zurückzunehmen und ohne Zeitverzug eine unabhängige Experten-Kommission einzusetzen.

Es sei deutlich geworden, „daß die finanziellen Belastungen für das Land ... nicht dargestellt wurden und zu erheblichen Mehrkosten führen können."  

Angeregt durch eine Anhörung der Bürgermeister betroffener Städte, brachte der NPD-Abgeordnete Rechtsanwalt Michael Andrejewski einen bislang viel zu wenig beachteten Aspekt mit ins Spiel: den raumplanerischen Gesichtspunkt. Bei allen Kommunen, die ihre Amtsgerichte verlieren sollen, handele es sich um Mittelzentren, die neben schulischen Einrichtungen, Krankenhäusern, Notar, Rechtsanwälten und Schwimmbad auch ein Amtsgericht anzubieten hätten.  
In der Praxis sei indes eine Erosion der Mittelzentren zu beobachten, die durch den Verlust von Amtsgerichts-Standorten noch verstärkt würde. Der Abgeordnete warf in diesem Zusammenhang die Frage auf, ob es nicht an der Zeit wäre, nach Richtern und Anwälten nunmehr auch Raumplaner mit der Angelegenheit zu befassen.

Quelle: www.npd-fraktion-mv.de Erstellt am Donnerstag, 05. September 2013