Abzockerei der Politbonzen beenden!

Mit einem Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung gegen die Selbstbedienungsmentalität der Fraktionen von CDU, SPD und Die Linke im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern zog der NPD-Abgeordnete David Petereit vor das Landesverfassungsgericht in Greifswald.
 
Bereits am 25. Juli dieses Jahres hatte das Gericht einen Eilantrag abgelehnt, wonach es den drei anderen Fraktionen verboten werden sollte, Zulagen aus Fraktionsmitteln an stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Arbeitskreisleitern zu zahlen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind solche Zulagen an Abgeordnete eigentlich verboten.
 
Der von Petereit beauftragte Rechtsanwalt Peter Richter, LL.M., legte gegen den Beschluß der Greifswalder Richter Widerspruch ein, so dass am 28. August nunmehr mündlich verhandelt werden musste. Obwohl der Fachjurist in der Verhandlung die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (2BvH 3/91) darlegte und auf das Verbot der Selbstbedienung von Parlamentariern ausgiebig einging, wies das Gericht den Widerspruch zurück. Nunmehr muß demnächst in der Hauptsache in Greifswald erneut verhandelt werden.

Quelle: www.npd-fraktion-mv.de Erstellt am Donnerstag, 29. August 2013