Polizeiliche Eilbefugnisse auf Zoll übertragen!

Einen Wagen nach Schmuggel-Zigaretten durchsuchen dürfen sie aufgrund ihrer Kompetenzen selbstredend. Stellen Angehörige des Zolls jedoch fest, daß ein Fahrzeugführer eine Alkoholfahne hat, sich das Fahrzeug in einem technisch bedenklichen Zustand befindet oder es sich gar um einen gesuchten Straftäter handelt, sind ihnen weitgehend die Hände gebunden.

Den Frauen und Männern vom Zoll bleibt die Möglichkeit, die Polizei zu informieren (und auf deren rechtzeitiges Eintreffen zu hoffen) oder von den so genannten Jedermannsrechten Gebrauch zu machen.

Anders als in Sachsen, Brandenburg, Bayern und Baden-Württemberg verfügen Zollbeamte im Nordosten über keine polizeilichen Eilbefugnisse. Um diese bedenkliche Lücke zu schließen, muß das Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG) M-V schnellstmöglich geändert werden.

Die NPD-Fraktion legte einen entsprechenden Gesetzentwurf vor. Der Fraktionsvorsitzende Udo Pastörs hielt die Einbringungsrede.

Quelle: www.npd-fraktion-mv.de Erstellt am Mittwoch, 24. April 2013