Petitionsbericht für 2012 liegt vor – „Bürger machen sich Luft“

Seit einiger Zeit liegt der Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses für den Berichtszeitraum 2012 den Abgeordneten des Landtages vor. Während im vergangenen Berichtszeitraum besonders Massenpetitionen dazu führten, daß die Gesamteingaben Rekordwerte erreichten, lagen die Werte im aktuellen Bericht unter denen des Vorjahres.

So richteten die Bürgerinnen und Bürger im vergangenen Jahr 667 Eingaben an den Petitionsausschuß des Landtages Mecklenburg-Vorpommern. Neben 612 Einzelzuschriften nutzten in 55 Fällen insgesamt 10.116 Bürgerinnen und Bürger ihr Petitionsrecht gemeinsam. So protestierten im Jahre 2012 insgesamt 4.174 Petenten gegen die vorgesehene Streichung zahlreicher Bahnverbindungen, 1.931 Bürgerinnen und Bürger baten darum, mehr für die Erhaltung und Pflege der deutschen Sprache zu tun.

Das Thema Rundfunkgebühren und hier speziell die Einführung der Zwangsabgabe für jeden Haushalt stößt zahlreichen Petenten böse auf. In vielen Fällen besäßen die Bürger keine Empfangsgeräte oder nur ein Radio und hätten bisher keine bzw. nur eine geringere Rundfunkgebühr bezahlt. Ein Großteil der Petenten erhob in diesem Zusammenhang auch verfassungsrechtliche Bedenken, weil Beiträge für eine nicht erwünschte und auch nicht erbrachte Leistung erhoben würden, was einer neuen Steuer gleichkomme. Bereits eingereichte Klagen gegen die neue Haushaltsabgabe unterstreichen die Forderungen der Petenten.

In einer Petition sprach sich unter anderem eine Bürgerin gegen die Abschiebung einer armenischen Familie aus. Diese lebt seit 1999 in Deutschland und ist nach erfolglosem Asylverfahren und der Ablehnung der Verlängerung von Aufenthaltstiteln vollziehbar ausreisepflichtig. Ein Härtefallersuchen sei im Februar 2011 von der Härtefallkommission abgelehnt worden. Ferner habe der Vater mehrfach falsche Angaben zur Identität gemacht und sei strafrechtlich mehrmalig in Erscheinung getreten. Aufgrund besonderen Interesses entschied allerdings der Innenminister, daß die Familie weiter Aufenthalt genießen darf und wies die Ausländerbehörde an, die Abschiebung auszusetzen. Die Duldungen sollten solange weiter befristet werden, bis eine Aufenthaltsgewährung nach § 25a Aufenthaltsgesetz für das ältere Kind in Betracht komme. Sodann seien die Voraussetzungen zur Erteilung von Aufenthaltstiteln nach dieser Norm zu prüfen.

Die Petition verdeutlicht, wie leicht sich die Verantwortlichen auf den Regierungsbänken dem Druck von Lobbyisten beugen und sich einfach über rechtstaatliche Vorgaben hinweg setzen. Kriminelle Ausländer haben in Deutschland keinen Platz und müssen abgeschoben werden. Ein Innenminister, der davon offenbar nichts wissen will und kriminelle Ausländer weiter duldet, avanciert dadurch einmal mehr zum Gehilfen der Ausländerlobby.
Quelle: www.npd-fraktion-mv.de Erstellt am Mittwoch, 24. April 2013