Udo Pastörs: Falschbehauptung der „Bild“-Zeitung gerichtlich gestoppt


Udo Pastörs mit Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Peter Richter, LL.M.                            Bildquelle: MM


Der Fraktionsvorsitzende der NPD im Schweriner Landtag, Udo Pastörs, hat gegen die Axel Springer AG erfolgreich eine einstweilige Verfügung erwirkt.
 
In der Druckausgabe vom 26.03.2013 der BILD Ostdeutschland hatte die Zeitung wahrheitswidrig behauptet: „Pastörs hatte in einer Landtagsrede 2010 unter anderem gesagt, dass Auschwitz und der Holocaust ,nicht oder so nicht stattgefunden´ haben.“
 
Hierbei handelt es sich um eine nachweislich unwahre Tatsachenbehauptung, da Udo Pastörs die vorstehende, zudem als wörtliches Zitat markierte Äußerung zu keinem Zeitpunkt getätigt hat.
 
Das Landgericht Berlin hat mit Beschluss vom 04.04.2013 (Az. 27 O 206/13) untersagt, die obige Behauptung aufzustellen oder zu verbreiten. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wurde ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu € 250.000,00, ersatzweise eine Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, angedroht.
 
Zu dem nunmehr ergangenen Gerichtsbeschluss nahm Udo Pastörs heute in Schwerin Stellung:
 
„Die Erwirkung dieses Gerichtsbeschlusses war mehr als notwendig. Es ist nicht zu fassen, mit welchen Falschdarstellungen und in diesem Fall Falschbehauptungen gearbeitet wird, um nationale Politiker zu diskreditieren. Das von der BILD-Zeitung und anderen Medien verbreitete angebliche Zitat ist schlicht falsch! Es ist an der Zeit, dass die Justiz die Gesetze anwendet und die weitere Verbreitung von Falschbehauptungen bei Strafandrohung untersagt.“
Quelle: www.npd-fraktion-mv.de Erstellt am Mittwoch, 10. April 2013