„Änderung“ der Gerichtsstruktur = Rückzug des Staates

Verhandelt wurde heute auch der Gesetzentwurf der rot-schwarzen Landesregierung zur Änderung des Gerichtsstrukturgesetzes.

Demnach soll im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit die Zahl der Amtsgerichte von 21 auf 10 reduziert werden. Vorgesehen ist weiterhin, sechs der fortbestehenden Gerichte Zweigstellen zuzuordnen. Diese dürften nach allen bisher gemachten Erfahrungen auch bald dem Rotstift zum Opfer fallen.

In der Begründung für den Gesetzentwurf wird unter anderem angegeben, daß die Bevölkerung in M/V weiter abnehmen werde. Abwanderung und Geburtenrückgang, in schönfärberischer Weise als „demographischer Wandel“ bezeichnet, sind allerdings Tatbestände, die nicht zuletzt auch die Einbringer des Gesetzentwurfs zu verantworten haben. Nunmehr legen sie die Axt an die letzten verbliebenen, gut funktionierenden Strukturen – ein Stück aus dem politischen Irrenhaus. Der NPD-Redner, Rechtsanwalt Michael Andrejewski, schilderte die Verlogenheit der etablierten Politik auch in dieser Angelegenheit am Beispiel des Amtsgerichts Bergen.

Quelle: www.npd-fraktion-mv.de Erstellt am Mittwoch, 20. März 2013