NPD-Verbotsgeschrei - Argumente statt Verbote!

Die Diskussion um ein mögliches Verbotsverfahren gegen die NPD wird auch im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern weiter geführt.

Der NPD-Abgeordnete und Rechtsanwalt Michael Andrejewski hatte hierbei keinerlei Probleme, auf die zahlreichen möglichen Verfahrenshindernisse einzugehen.

Schon die Benennung der Richter am Bundesverfassungsgericht, vier Richter wurden von der CDU, vier Richter wurden von der SPD nominiert, könnte man monieren. Zumindest ein Richter des 2. Senats könnte wegen Befangenheit abgelehnt werden. Zudem hat die Bundesrepublik die Europäische Menschenrechtskonvention unterschrieben und somit ist das Bundesverfassungsgericht in Sachen Parteiverbot kein letztinstanzliches Gericht mehr.

Ausgerechnet der Abgeordnete der „demokratischen" SED-Linkspartei, Peter Ritter, warf der EU-feindlichen NPD vor, diese wolle mit ihrem angekündigten Gang nach Straßburg eine EU-Institution in Anspruch nehmen, was dieser aber auch nicht helfen werde. Dumm nur, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eben keine EU-Institution ist, sondern eine Einrichtung des Europäischen Rates. Hier sind auch Norwegen, Albanien, die Schweiz, Russland, Ukraine und viele andere Länder vertreten, die allesamt nicht Mitglied der EU sind!

Die Verbotsbefürworter müssten in Straßburg beweisen, eine Machtübernahme durch die NPD stehe in Deutschland quasi vor der Tür. Zeitgleich schwadronieren aber die Politiker und die Medien hierzulande, die NPD sei im politischen Niedergang, hätte keine Erfolge und zudem nur einen geringen finanziellen Spielraum. Um nur diesen Widerspruch aufzulösen, bedarf es schon der Quadratur des Kreises vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Quelle: www.npd-fraktion-mv.de Erstellt am Donnerstag, 06. Dezember 2012