Unerlaubte Umzüge: Sanktionen stärker begrenzen

In einem weiteren Antrag forderte die NPD-Fraktion, die Sanktionen wegen unerlaubter Umzüge bei jungen erwachsenen ALG-II-Beziehern zeitlich stärker zu begrenzen. Hintergrund: Jungen Erwachsenen, die ohne die erforderliche Zusicherung des kommunalen Trägers hinsichtlich der Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung die Wohnung wechseln, werden diese Leistungen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres verwehrt. So bestimmt es der § 22(5) des Zweiten Sozialgesetzbuchs. Bis zum Ende des 25. Lebensjahres bekommen sie gemäß § 20 (3) SGB II auch nur einen reduzierten Regelsatz, was faktisch einer Sanktionierung gleichkommt.

Dazu erklärte der NPD-Abgeordnete und Rechtsanwalt Michael Andrejewski: „Im Extremfall kann sich die Sanktion auf sieben Jahre erstrecken, wenn ein 18jähriger ohne die erforderliche Zusicherung umzieht. Das steht in keinem Verhältnis zu der Dauer von Leistungskürzungen und –streichungen bei Pflichtverletzungen, die auf drei Monate begrenzt sind, selbst wenn totale Arbeitsverweigerung vorliegt.“ Es bestehe kein triftiger Grund, „Umzüge ohne die erforderliche Zusicherung härter zu sanktionieren.“ 

Die Nationalen riefen die SPD-/CDU-Landesregierung deshalb dazu auf, sich im Bundesrat im Wege einer Initiative für eine Änderung der beiden Paragraphen einzusetzen, damit die Sanktionierung des genannten Personenkreises künftig auf drei Monate begrenzt wird.

Quelle: www.npd-fraktion-mv.de Erstellt am Donnerstag, 27. September 2012