Äußerungen zur Amtsführung der Landtagspräsidentin keine Schmähkritik

Das Oberlandesgericht Rostock hat im Rechtsstreit zwischen dem Land Mecklenburg- Vorpommern und der NPD-Fraktion im Schweriner Landtag entschieden, dass die Äußerungen des NPD-Fraktionsvorsitzenden Udo Pastörs bezüglich der Amtsführung der Landtagspräsidentin keine Schmähkritik darstellen.

Udo Pastörs hatte sich im Nachgang zu einer Landtagssitzung, in deren Verlauf er durch die Landtagspräsidentin des Saales verwiesen wurde, wie folgt zitierten lassen:

„Die Frau Bretschneider ist in ihrer Amtsführung und in ihrem geschichtlichen Wissen extrem einfach strukturiert. Sie ist zur unparteiischen Sitzungsleitung nicht fähig und missbraucht ihre Stellung als Landtagspräsidentin in einer unglaublich dreisten Art und Weise. [...]“

Das Gericht hob in seinem Beschluss (Az: 2 W 19/11) hervor, durch die dem Zitat vorstehende Berichterstattung zur entsprechenden Landtagssitzung und durch die Bezugnahme im Zitat eben auf diesen Sitzungsverlauf sei keine Schmähkritik der Person Bretschneider zu erkennen. Vielmehr komme klar zum Ausdruck, es gehe bei der Kritik um die Amtsführung der Landtagspräsidentin. Diese Art der Kritik ist durch das Grundrecht des NPD-Fraktionsvorsitzenden auf freie Meinungsäußerung gedeckt.

Der Fraktionsvorsitzende Udo Pastörs nahm zu der Gerichtsentscheidung heute in Schwerin Stellung:

„Ich begrüße natürlich die vorliegende Gerichtsentscheidung. Wenn ich die Amtsführung der Landtagspräsidentin zugegebenermaßen in scharfer Form kritisiere, dann bedeutet dies noch lange nicht, die Person Bretschneider persönlich diffamieren oder gar herabsetzen zu wollen. Es wäre gut, wenn jetzt wieder die politische Auseinandersetzung im Vordergrund stehen würde, als unablässig und in diesem Fall grundlos die Gerichte zu beschäftigen.“
Quelle: www.npd-fraktion-mv.de Erstellt am Montag, 30. Januar 2012