DGB-Vertreter fordert Gesinnungsüberprüfung bei Vergabe öffentlicher Aufträge

Im Rahmen der Anhörung zum geplanten Vergabegesetz öffentlicher Aufträge in Mecklenburg-Vorpommern hatten zahlreiche Sachverständige heute die Gelegenheit den Standpunkt ihrer Interessenverbände vor dem Wirtschaftsausschuss des Landtages darzulegen.

Neben kritischen und konstruktiven Vorschlägen gab es hierbei auch den bizarren Auftritt des DGB Nord. Dessen Vertreter, Ingo Schlüter, verstieg sich in die Aufforderung an die Landesregierung, in den Gesetzestext auch eine Klausel aufzunehmen, die die Vergabe öffentlicher Aufträge an „rechtsextremistische Unternehmer“ unmöglich mache.

Auf Nachfrage durch den Fraktionsvorsitzenden der NPD, Udo Pastörs, wie man sich denn eine etwaige Gesinnungsüberprüfung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vorzustellen hat, konnte der DGB-Vertreter nur erwidern, einen Vorschlag, wie so etwas technisch bewältigt werden könne, müsse er vorerst schuldig bleiben.

Zu den seltsamen Vorstellungen des DGB nahm Udo Pastörs heute in Schwerin Stellung:

„Es ist eigentlich unglaublich: Während andere Sachverständige bemüht sind, Anhörungen im Landtag zu nutzen, um kompetente Entscheidungshilfen zu geben, nutzt ein deplatzierter DGB-Bonze die Bühne des Landtages, um eine Gesinnungsüberprüfung wie in der DDR einzufordern. Statt sich, wie die NPD, für Mindestlöhne stark zu machen, die Interessen der Arbeitnehmer im Land zu stärken, fällt der Deutsche Gewerkschaftsbund durch Nonsens auf.

Wenn die Vergabe öffentlicher Aufträge nicht nach klaren Kriterien geregelt wird, sondern am Ende die Gesinnung des Unternehmers entscheidend sein soll, dann hat sich spätestens hiermit der Rechtsstaat komplett verabschiedet. Es ist schon mehr als bedenklich, wenn ein Gewerkschaftsfunktionär derartigen ,Demokratievorstellungen´nachhängt!“


zurück | drucken Erstellt am Mittwoch, 04. Mai 2011