Kein Zwang zu Schenkungs-Rückforderungen bei ALG II -Empfängern

Mit einem weiteren Antrag (Drucksache 5/4270) zum Thema „Hartz IV“ forderte die NPD-Fraktion heute im Plenum eine Neureglung der Schenkungs-Rückforderungen. Bislang können Empfänger von Arbeitslosengeld II gezwungen werden, Schenkungen, die sie innerhalb von zehn Jahren vor dem Eintritt des Leistungsbezugs tätigten, zurückzufordern. Dies kann vom ALG II –Bezieher gefordert werden, wenn er nach Vollziehung der Schenkung außerstande ist, seinen angemessenen Unterhalt zu bestreiten.
 
Diesbezüglich kann gemäß den beiden Paragraphen 528 und 529 im Bürgerlichen Gesetzbuch ein Schenker von einem Beschenkten innerhalb von zehn Jahren ein Geschenk zurückfordern. Fällt ein Schenker in Hartz IV, erfährt diese Rechtslage allerdings eine Verschärfung. Der NPD-Angeordnete und Rechtsanwalt Michael Andrejewski machte in seiner Einbringungsrede deutlich, daß dieser Zwang einer Entmündigung gleich kommt.
 
Michael Andrejewski stellte fest, daß die Arbeitslosengeld II-Leistungsträger dies aber gegen den Willen des Schenkers durchsetzen und damit in Lebensabschnitte hineinregieren können, in denen der Schenker noch gar keine Leistungen bezog. Andrejewski: „Jeder soll selbst entscheiden können, ob er ein Geschenk zurückfordert. Niemand darf dazu gezwungen werden, nur damit der Staat ein paar mehr Euro einsacken kann, die dann sowieso nach Griechenland oder Brüssel überweist.“
 
Als Gegenredner des etablierten Blocks echauffierte sich Jörg Heydorn (SPD) nach einer oberlehrerhaften Einleitung, daß die BRD der tollste Sozialstaat der Welt sei, daß der NPD-Antrag nicht alle Bereiche zum Thema Schenkungs-Rückforderung erfasse. Aber Hartz IV –Empfänger sollten gefälligst auf die staatlichen Leistungen verzichten, um dann frei entscheiden zu dürfen, Schenkungen zurückzufordern oder nicht.
 
Michael Andrejewski hielt dagegen, daß das Prinzip der Verhältnismäßigkeitwohl kaum in der derzeitigen Rückforderungsregelung vorherrscht. Über einem Zeitraum von zehn Jahren ist schwerlich nachzuweisen, wer wen was geborgt hat. Zudem kann kaum einer wissen, ob er vielleicht in zehn Jahren Arbeitslosengeld II beantragen muß und dann zur Schenkungsrückforderungen gezwungen wird. Letztendlich wurde der NPD-Antrag von SPD bis Die LINKE geschlossen in Blockmanier abgelehnt. Dabei verwies Andrejewski auf die Tatsache, daß insbesondere in Kreisen der Linkspartei eben diese Forderung auch erhoben wird.

zurück | drucken Erstellt am Donnerstag, 14. April 2011