Einführung von öffentlichen Bürgereingaben abgelehnt

In der heutigen Sitzung des Landtages wurde ein Gesetzentwurf der Fraktion der Linken behandelt, welches durchaus zum Ziel hatte, das Petitionswesen ein Stück transparenter und bürgerfreundlicher zu machen. So sollte mit den im Gesetzentwurf enthaltenen Neuregelungen beispielsweise Stellungnahmen von zuständigen Ministerien und Landesbehörden zu Bürgerbeschwerden schneller eingefordert werden können. Auch sollte die Möglichkeit einer öffentlichen Petition eingeführt werden, damit mehrere Bürger bei einem Anliegen von öffentlichem Interesse mitwirken und diese mit unterzeichnen können.
 
Darüber hinaus sollte mit der von den Linken angestrebten Änderung des derzeitigen „Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern (PetBüG M-V)“ eine Art Minderheitenvotum eingeführt werden. Dieses Minderheitenvotum könnte von Mitgliedern des Ausschusses genutzt werden, um den Bürger wissen zu lassen, daß nicht der Ausschuß in der Behandlung seiner Petition wie ein Block entschieden hatte. Denn in der Praxis ist es so, daß sich auch im Petitionsausschuß die politischen Mehrheiten widerspiegeln. So stimmen regelmäßig SPD- und CDU-Ausschußmitglieder die in der Minderheit stehenden Oppositionsparteien nieder, wenn über eine Petition entschieden wird. Unbequeme Petitionen, die Fehlpolitik, Mißstände und Notlagen anklagen, werden dementsprechend von den Regierungs- und Koalitionsparteien SPD und CDU unter dem Tisch gekehrt.
 
Daß dringend Reformbedarf bei solch einem undemokratischen Umgang mit Bitten, Beschwerden und Eingaben von Bürgern besteht, unterstrich der NPD-Vertreter im Petitionsausschuß, Tino Müller, in seiner Rede:



zurück | drucken Erstellt am Donnerstag, 17. März 2011