Freispruch für NPD-Abgeordneten Borrmann - Kriminalisierungsversuch gescheitert!

Mit großem Aufwand haben die Medien im Verein mit einer Behörde in Bad Doberan in den letzten Wochen und im letzten Jahr versucht, dem NPD-Landtagsabgeordneten Raimund Borrmann Sozialbetrug zu unterstellen. Immerhin wurden sage und schreibe 1.400 Aktenseiten zusammengetragen mit abwegigen Behauptungen und Unterstellungen.

Nachdem Bormmann gegen einen Strafbefehl Widerspruch eingelegt hatte, fand heute der Prozeß vor dem Amtsgericht in Bad Doberan statt. Bei der Verhandlung erkannte offensichtlich auch die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, daß Herr Borrmann zu Unrecht verfolgt wurde und beantragte Freispruch.

Nach der Urteilsverkündung in Bad Doberan sagte der rechtspolitische Sprecher der NPD-Fraktion, Rechtsanwalt Michael Andrejweski:

„Ein fragwürdiger Versuch der Behörden, dem Abgeordneten Borrmann Sozialbetrug zu unterstellen ist gescheitert. Es bleibt abzuwarten, ob die Medien im Land über den Freispruch genauso ausführlich berichten, wie über den obskuren Strafbefehl in Höhe von 7.500 Euro. Herr Borrmann hat seiner Großmutter geholfen und sie jahrelang gepflegt und betreut. Es ist ein Skandal, dass er von den Behörden verfolgt und vor Gericht gezerrt wurde. Die Kriminalisierungskampagne gegen NPD-Abgeordnete fällt letztlich auf diejenigen zurück, die glauben mit dem Strafrecht die Politik der NPD bekämpfen zu müssen.“
zurück | drucken Erstellt am Mittwoch, 02. März 2011