Kennzeichnung von Lebens- und Futtermitteln mit gentechnisch veränderten Organismen

Bei gemeinsamen Anträgen der Fraktionen CDU und SPD im Landtag, stellt sich einem regelmäßig die Frage, weshalb das jeweilige Anliegen nicht einfach in Regierungshandeln umgesetzt wird?
 
Diesmal ging es darum, Lebens- und Futtermittel zu kennzeichnen, wenn bei deren Herstellung gentechnisch veränderte Organismen eingesetzt wurden. Zur Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Futter- und Lebensmittel gibt es bereits seit 2004 eine entsprechende Verordnung (EU 1829/2003), die allerdings versäumt, die Kennzeichnung auch dann vorzuschreiben, wenn die gentechnisch veränderten Stoffe nur im Herstellungsprozess Anwendung finden, nicht aber im Endprodukt vorhanden sind.
 
Der NPD-Fraktionsvorsitzende Udo Pastörs warf den Regierungsparteien dann auch die Desinformation der Bevölkerung vor. Seit 2004 gab es reichlich Gelegenheit, mit einem nationalen Gesetz in Berlin dafür Sorge zu tragen, die EU-Verordnung sinnvoll zu ergänzen. 


zurück | drucken Erstellt am Donnerstag, 27. Januar 2011