Verletztenrente nicht als Einkommen anrechnen

Wer beispielsweise bei einem Arbeitsunfall verletzt wird und bleibende Verletzungen davon trägt, bekommt aus der gesetzlichen Unfallversicherung eine sogenannte Verletztenrente. Diese wird als Ausgleich für die Verletzung, also für die Einschränkung der körperlichen Unversehrtheit gezahlt, nicht für das Bestreiten des Lebensunterhalts. Bei Beziehern von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) wird die Verletztenrente aber als Einkommen angerechnet. Betroffene sehen darin eine Bestrafung für ihre Verletzung.

An einem verständlichen Beispiel machte Rechstanwalt Michael Andrejewski die Ungerechtigkeit dieser Regelung deutlich und forderte die Abänderung der entsprechenden Bestimmung im Sozialgesetzbuch.





zurück | drucken Erstellt am Freitag, 19. November 2010