Neue GEZ-Abzocke bittet Behinderte zur Kasse

Im Einvernehmen mit den Herrschenden werden die Instrumente „Fernsehen“ und „Radio“ entweder als Sprachrohre der veröffentlichten, politisch genehmen Meinung instrumentalisiert und auch als wichtige Übermittler von Werbebotschaften im Sinne des Kapitals mißbraucht. Ob man will oder nicht – nur in Ausnahmefällen ist der Bürger von öffentlich-rechtlichen Rundfunkgebühren befreit bzw. erhält Ermäßigung.
 
Diesbezüglich werden demnächst mit dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag - eine regelmäßig wiederkehrende Einigung zwischen den 16 Bundesländern zu Rahmenbedingungen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk - Behinderte schlechter gestellt als bisher. Denn der Entwurf des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages enthält die Umstellung der Gebührenfinanzierung von der Gerätepauschale auf eine Haushaltspauschale, wo eben jeder Haushalt zur Kasse gebeten wird. Kriterien wie ein gewisser Behinderungsgrad, die bislang zur Befreiung oder zumindest zur Ermäßigung herangezogen werden konnten, sollen dann nicht mehr gelten.
 
Hierzu sagte der NPD-Volksvertreter Michael Andrejewski in gewohnt zynisch-humoristischer Weise:

zurück | drucken Erstellt am Mittwoch, 17. November 2010