Anrede im Landtag wichtiger als Debatteninhalt

Im Rahmen der heutigen ersten Lesung des Gesetzentwurfs „Rechtsbereinigung des Landes-UVP-Rechts und anderer Gesetze“ begab sich Raimund Frank Borrmann zum Rednerpult, um diesbezüglich die Sicht der NPD zum Gesetzvorhaben darzulegen. Doch hierzu sollte es nicht kommen. Zum wiederholten Mal wurde dem Landtagsabgeordneten das Rederecht entzogen. Grund: Borrmann verwendete aus Sicht des Landtagspräsidiums eine „falsche“ Anrede.
 
Hierbei wird auf vage Gepflogenheiten im Landtag gepocht, wonach jeder Debattenbeitrag mit einer förmlichen Anrede begonnen werden müßte. Wer dieser Gepflogenheit nicht folgt, wird mit Sanktionen belegt, die in der Regel willkürlich gegen den jeweiligen Abgeordneten verhängt werden. Denn die Gepflogenheit „Frau Präsidentin, meine Damen und Herren“ ist zwar nirgends niedergeschrieben, sei aber für die demokratische Kultur unverzichtbar.
 
Der NPD-Fraktionsvorsitzende, Udo Pastörs, legte im Anschluß des Wortentzugs dar, welcher Wertschätzung ein Landtagspräsidium frei gewählte Abgeordnete beimißt:

zurück | drucken Erstellt am Mittwoch, 17. November 2010