Gesetzentwurf der NPD-Fraktion: Datenschutz für Bürger sicherstellen!

Selbst die zügige Umsetzung von Gerichtsurteilen durch den Landtag ist dann nicht möglich, wenn die Nationalen einen entsprechenden Antrag einbringen.

Mit Urteil vom 9. März 2010 hat der Gerichtshof der Europäischen Union im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens festgestellt, daß bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten bei natürlichen Personen gegen eine entsprechende EU-Richtlinie verstoßen wird. Um hier Abhilfe zu schaffen, sollte per Gesetzesänderung erreicht werden, daß der Landesbeauftragte für den Datenschutz bei der Überwachung nichtöffentlicher Stellen auch nicht mehr der Rechtsaufsicht der Landesregierung unterliegt.

Die Antragsbegründungen durch die NPD-Abgeordneten Lüssow und Pastörs verdeutlichten den Sachverhalt nochmals nachhaltig. Mit der gewohnten Arroganz verweigerten die ansonsten doch so EU-hörigen Parlamentarier der Blockparteien dem Antrag die Zustimmung.

zurück | drucken Erstellt am Mittwoch, 17. November 2010