Landesregierung will „Betreuungs-" Netz für Kinderschänder weiter ausbauen

Gerade in jüngster Zeit offenbarten schwere Mißbrauchsfälle, verübt durch einschlägig vorbestrafte und staatlich überwachte Sexualstraftäter, die Ohnmacht des BRD-Justizsystems. Erinnert sei hierbei an einen Mißbrauchsfall in Neustrelitz, wo im August ein bereits zu Haftstrafen verurteilter Sexualstraftäter - kaum auf freien Fuß - sich erneut an einem minderjährigen Jungen vergangen haben soll. Und dies, obwohl er unter staatlicher Führungsaufsicht stand und ein neuartiges Überwachungskonzept namens FoKuS („Für optimierte Sicherheit und Kontrolle") Wiederholungstaten minimieren sollte.

Vermutlich als Reaktion auf dieses Überwachungsdefizit kündigte in der heutigen Landtagssitzung die Justizministerin Kuder (CDU) die Einführung eines Landesamtes für ambulante Straffälligenarbeit (LaStar) ab dem 01.01. 2011 an. Wie im dazugehörigen Gesetzentwurf vorgesehen, sollen künftig die Führungsaufsichtsstellen der Landesgerichte, die Forensische Ambulanz und die Sozialen Dienste der Justiz organisatorisch in der neuen Behörde gebündelt werden. Damit baut die Landesregierung ihr Betreuungsnetz für Sexualkriminelle weiter aus. Offensichtlich sollen die sozialtherapeutischen Maßnahmen für die Täter höher ansiedelt werden, als der Schutz ihrer Opfer. Unzähligen Opfern hätte man aber ihr Leid ersparen können, wenn man rückfallgefährdete Sexual- und Gewaltstraftäter nicht mit Samthandschuhen angefaßt hätte und die etablierte Politik nicht eine Kuscheljustiz begünstigen würde.

Der familienpolitische Sprecher der NPD-Fraktion, Tino Müller, erklärte hierzu, daß besorgte Eltern und engagierte Bürger nicht länger bereit sind, es hinnehmen zu müssen, daß dieser Staat den Täterschutz über dem Opferschutz stellt:

zurück | drucken Erstellt am Mittwoch, 17. November 2010