Erneutes Redeverbot für Raimund Borrmann

Dem NPD-Abgeordneten Raimund Borrmann wurde in der heutigen Landtagssitzung erneut das Rederecht entzogen, weil er die Landtagspräsidentin und die Abgeordneten als „Bürgerin Präsidentin" bzw. als „Bürger des Landes" ansprach. Diese Form der Anrede verstoße, so die Argumentation der amtierenden Präsidentin, gegen die Würde des Hauses.

Zu dieser Frage ist beim Landesverfassungsgericht bereits ein Verfahren anhängig. Denn es gibt keine Regelung, die eine Anrede oder gar eine bestimmte Anrede vorschreibt. Es handelt sich lediglich um eine Gepflogenheit. Gepflogenheiten muß man sich nicht anschließen, vielmehr kann man auch eigene Gepflogenheiten begründen. Insofern blieb Raimund Borrmann konsequent und sieht im Entzug seines Rederechts, bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung, eine Willkürmaßnahme.

zurück | drucken Erstellt am Mittwoch, 13. Oktober 2010