SPD, CDU, Die Linke und FDP

Mit einer Organklage will die NPD-Fraktion im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern die verfassungswidrige Selbstbedienung der sogenannten demokratischen Fraktionen beenden.
 
In seinem Urteil vom 21. Juli 2000 (2 BvH 3/91) hat das Bundesverfassungsgericht Zulagen aus Fraktionsmitteln an Funktionsträger wie Parlamentarische Geschäftsführer, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Arbeitskreisleiter als verfassungswidrig bezeichnet. Ungeachtet dessen bedienen sich die selbsternannten Demokraten weiterhin aus den Fraktionskassen.
 
Da diese bundesweit gängige Praxis auch zehn Jahre nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts auf anderem Wege nicht zu unterbinden ist, hat die NPD-Fraktion am 10. September 2010 Klage beim Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern eingereicht. Bereits am 17. September 2010 wurden die sogenannten demokratischen Fraktionen per Post vom Landesverfassungsgericht zu einer Stellungsnahme aufgefordert.
 
Mittlerweile sorgt die Selbstbedienungsmentalität der „demokratischen Fraktionen“ auch bundesweit für Schlagzeilen. Immer mehr Landsleute fragen sich, wann die Geldgier der Politbonzen endlich ein Ende hat.
 
Udo Pastörs, Chef der NPD-Fraktion im Schweriner Schloß und Initiator der Klage, kommentierte das Medieninteresse an diesem Thema heute in Schwerin: „Die sogenannten demokratischen Fraktionen hier im Schweriner Landtag behaupten immer wieder, die NPD wolle den Rechtsstaat abschaffen. Eine Lüge wird aber auch durch tausendfache Wiederholung nicht zur Wahrheit. Die Politbonzen wollen vielmehr nur von ihrem eigenen Tun ablenken. In Wahrheit ignorieren sie seit zehn Jahren das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und untergraben damit auch die Rechtsstaatlichkeit. Ich bin schon sehr gespannt, wie die Fraktionsvorsitzenden Nieszery (SPD), Glawe (CDU), Holter (Die Linke) und Roolf (FDP), die zur Stellungsnahme aufgefordert wurden, ihr offensichtlich verfassungswidriges Treiben rechtfertigen wollen.“
 
Die Klageschrift kann auf der Weltnetzseite hier eingesehen und heruntergeladen werden.
zurück | drucken Erstellt am Dienstag, 21. September 2010