NPD-Gesetzentwurf: Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten sichern Bürgerrechte gegen den „Überwachungsstaat“ stärken

Es hätte einfach und schnell gehen können: „§ 33 a Satz 2 DSG M-V wird ersatzlos gestrichen.“ Mit Zustimmung zum Gesetzentwurf zur Änderung des Landesdatenschutzgesetzes hätte der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 9. März 2010 umsetzen können. Hintergrund hierzu ist die Rechtssache C-518/07, ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland.
 
Im Kern geht es um den Umstand, daß der Datenschutzbeauftragte im Bereich der Überwachung nichtöffentlicher Stellen der Rechtsaufsicht durch die Landesregierung unterliegt. Mithin ist hier die Unabhängigkeit des Landesbeauftragten für den Datenschutz nicht gewährleistet. Genau diese Unabhängigkeit soll durch den in erster Lesung beratenen Gesetzentwurf gewährleistet werden.
 
In gewohnter Manier lehnten die anderen Parteien den Gesetzentwurf der NPD ab, obwohl eine Nichtumsetzung des Urteils ein erneutes Vertragsverletzungsverfahren durch die Europäische Kommission nach sich ziehen könnte. Somit droht hier die Verhängung eines Zwangsgeldes oder eines Pauschalbetrages gegen die Bundesrepublik Deutschland durch den Europäischen Gerichtshof.
 
Hierzu erklärte der Vorsitzende der NPD-Fraktion im Schweriner Landtag, Udo Pastörs, heute:
 
 „Die Borniertheit der Blockparteien im Landtag ist schon beinahe sprichwörtlich. Lieber riskiert man einen Zahlungsbefehl aus Brüssel, bevor man einer berechtigten Forderung der NPD nach Umsetzung eines Gerichtsurteils zustimmt. Diese Verweigerungshaltung ist sachlich unbegründet und wirkt so langsam nur noch lächerlich. Letztendlich wird man nicht umhinkommen, das Urteil anzuerkennen und umzusetzen. Wenn der Europäische Gerichtshof die Rechte der Bürger gegen den ausufernden Überwachungsstaat stärkt, sind die ansonsten doch so europabegeisterten Vertreter der Altparteien unglaublich träge und langsam.



zurück | drucken Erstellt am Mittwoch, 15. September 2010