Wählertäuschung auch nach Wahlrechtsnovellierung

Vielerorts in Mecklenburg und Pommern ist es bei den landesweiten Kommunalwahlen von 2009 zu Wahlergebnissen gekommen, bei denen Bewerber aufgrund ihrer Popularität als amtierende Landesminister oder Bürgermeister als Scheinkandidaten auftraten. Tatsächlich konnten sie eine Vielzahl von Stimmen auf sich vereinigen, so daß Kandidaten der eigenen Parteiwahlvorschlagsliste Mandate erringen konnten.

Sobald Scheinkandidaten ein Mandat erhielten, legten sie dieses unverzüglich nieder, da sie nur zur Wahl antraten, damit Mitbewerber, denen weniger Stimmen zugetraut werden, als Ersatzpersonen nachrücken können. Infolgedessen stellten die Landesregierung im Rahmen der Ersten Lesung des „Gesetzes zur Neuordnung des Wahlrechts im Land“ u.a. ihre Pläne vor, Scheinkandidaturen einzudämmen. Eine in den Gesetzestext eingearbeitet Absichtserklärung, insbesondere für etablierte Berufspolitiker, die aus Scheinkandidaturen intensiv in der Vergangenheit Nutzen zogen, ist dabei jedoch nur Makulatur.

Denn auch bei Inkrafttreten des neuen Wahlrechts bleibt alles beim Alten. Der politische Beobachter kann leicht erahnen, daß sich mit freiwilligen Beteuerungen ohne rechtliche Konsequenzen nichts ändern wird. Der erfahrene Rechtsanwalt und NPD-Abgeordnete Michael Andrejewski machte in seiner Rede deutlich, daß mit der Änderung des Wahlrechts die BRD-„Demokratur“ weiter manifestiert und auch mit einer Absichtserklärunggegen ScheinkandidaturendieBürger bewußt hinters Licht geführt werden können.

zurück | drucken Erstellt am Donnerstag, 08. Juli 2010