Die Berufsbezeichnung „Restaurator" soll erhalten bleiben!

Es ist nicht neu: Brüssel schaltet die EU-Mitgliedsländer nach und nach gleich. So auch mit der EU-Richtlinie 2006/123, die u. a. massiv in die Ausbildungsstandards des Handwerks eingreift.

Das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern verfügte - bundesweit einzigartig - über ein Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnung Restaurator. Im Zuge der Umsetzung der genannten Richtlinie sollte dieser Bestandsschutz komplett wegfallen. Da jeder Nonsens aus Brüssel in den Landesparlamenten durchgewunken werden soll und die Parlamentarier zum Stimmvieh degradiert werden sollen, bot sich mit einem Gesetzentwurf über die Führung der Berufsbezeichnung „Restaurator" die Möglichkeit, wenigstens eine schlimme Fehlentwicklung abzufedern.

Mit seinem bewußt kurzgehalten Redebeitrag wollte der NPD-Fraktionsvorsitzende Udo Pastörs die nationale Sicht der Dinge einbringen. Vielleicht, weil manchmal in der Kürze die Würze liegt, hagelte es erneut einen Ordnungsruf...

zurück | drucken Erstellt am Donnerstag, 10. Juni 2010